Apple scheitert mit Antrag auf Importverbot für HTC-Smartphones

Das Gericht sieht keine besondere Dringlichkeit. Damit dürfen etwa die Android-Modelle One X und Evo 4G LTE weiter in den USA verkauft werden. Auch muss HTC keine Sicherheitsleistungen in Höhe des mit den Geräten erzielten Umsatzes hinterlegen.

Die US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission (ITC) hat einen Eilantrag Apples abgewiesen, ein Importverbot gegen HTCs Smartphones zu verhängen, die Gegenstand des aktuellen Patentrechtsstreits zwischen den beiden Unternehmen sind. Dazu gehören die Modelle One X und Evo 4G LTE. Sie dürfen damit weiterhin in die USA eingeführt und dort verkauft werden.

HTC One X (Bild: HTC)
HTC One X (Bild: HTC)

„Nach Ansicht der Kommission hat Apple nicht nachweisen können, dass hier eine hohe Dringlichkeit besteht“, zitiert Bloomberg aus einer Mitteilung der ITC. „Die Kommission wird den Zoll nicht anweisen, alle fraglichen HTC-Produkte zurückzuhalten, weil sie nicht über die nötigen Informationen verfügt, um festzustellen, ob die Beklagten die bestehende Einfuhrbeschränkung verletzen.“

Apple hatte außerdem beantragt, dass HTC Sicherheitsleistungen in voller Höhe seiner Umsätze hinterlegen muss, die es mit dem Verkauf der betroffenen Android-Geräte erzielt. Auch dies lehnte die ITC ab, wie FOSS Patents meldet. Daher werde es keine Sicherheitsleistungen geben, ehe Apple seine Forderung von 100 Prozent der Umsätze nicht verringert.

Nachdem die ITC im Dezember 2011 festgestellt hatte, dass HTC ein Apple-Patent verletzt, stoppte der US-Zoll Mitte Mai den Import von HTC-Smartphones, um zu prüfen, ob sie gegen das Schutzrecht verstoßen. Zwei Wochen später wurden die Geräte nach einigen Anpassungen seitens HTC zum Verkauf in den Vereinigten Staaten zugelassen. Im Juni beschwerte sich Apple schließlich bei der ITC, dass HTC beim Zoll irreführende Angaben gemacht habe, um sicherzustellen, dass der Importstopp aufgehoben wird. HTC versuchte derweil erfolglos, von Google ausgeliehene Patente gegen Apple einzusetzen.

Bei dem Rechtsstreit geht es um das von Apple gehaltene US-Patent 5.946.647. Es beschreibt ein Verfahren, das es einem mobilen Gerät erlaubt, Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Anschriften in einem Text zu erkennen und darauf zu reagieren. Die gefilterten Informationen können anschließend per Auswahlmenü an andere Anwendungen wie Kalender oder Adressbuch übergeben werden.

Die von HTC modifizierten US-Modelle verzichten auf das Auswahlmenü und bieten stattdessen eine eigene Seite mit Einstellungen, über die sich „App-Assoziationen“ festlegen lassen. Das können Standardanwendungen für E-Mail oder Straßenkarten sein, so dass die Auswahl einer E-Mail-Adresse direkt zur jeweiligen Anwendung führt. Auf diese Weise umgeht HTC das Apple-Patent.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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