Urteil: Beschlagnahmung von Kim Dotcoms Haus war inkorrekt

Auch hätten die beschlagnahmten Daten nicht aus Neuseeland in die USA transferiert werden dürfen. Die Kontrolle sollte die neuseeländische Kriminalpolizei behalten. Am Freitag werden Dotcoms Anwälte in den USA vorsprechen.

Eine Richterin des High Court von Neuseeland hat geurteilt, dass die Anordnung nicht rechtswirksam war, die zur Beschlagnahmung eines Hauses von Kim „Dotcom“ Schmitz führte. Der New Zealand Herald zitiert Richterin Helen Winkelmann, die erhobenen Vorwürfe seien darin nicht adäquat vermerkt. „In der Tat unterschritten sie die Anforderungen deutlich. Es handelte sich um allgemeine Anordnungen, und als solche waren sie ungültig.“

Kim Schmitz (Screenshot: Greg Sandoval/News.com)
Kim Schmitz (Screenshot: Greg Sandoval/News.com)

Nach ihrem Urteil war es außerdem nicht korrekt, die Daten ins Ausland zu transferieren. „Die Freigabe der geklonten Festplatten für das FBI, das sie in die Vereinigten Staaten schickte, lief der Anordnung vom 16. Februar zuwider, die besagte, die beschlagnahmten Gegenstände müssten im Gewahrsam und unter der Kontrolle der Kriminalpolizei bleiben.“

US-Behörden fordern eine Auslieferung von Kim Schmitz. Ihnen zufolge ermutigte sein Cloud-Schließfachdienst Megaupload Nutzer zur Verteilung raubkopierter Videos, Musik und Software. Schmitz hält entgegen, Megaupload entspreche den Anforderungen des Digital Millennium Copyright Act und sei daher durch ihn geschützt. Schmitz hatte für Premium-Dienste Abogebühren eingenommen und auch mit Werbung Geld verdient.

Im Januar war der 38-Jährige aufgrund einer US-Anklage in seinem Haus nahe Auckland in Neuseeland verhaftet worden. Die Behörden beschlagnahmten bei einer Razzia Bargeld, Autos und Gegenstände mit einem Wert von mehreren Millionen Dollar. Wenige Zeit später kursierten Bilder seiner 30-Millionen-Dollar-Villa und seiner von der Polizei abgeschleppten Autos. Den US-Staatsanwälten zufolge hat Megaupload den Hollywood-Studios und anderen Rechteinhabern Schaden im Wert von etwa 500 Millionen Dollar zugefügt.

Eine Folge von Gerichtsentscheiden ist seither zugunsten des Angeklagten ausgefallen, was zu einer Haftentlassung gegen Kaution führte. Auch haben die neuseeländischen Behörden einige Besitztümer zurückgegeben und das FBI aufgefordert, Beweise beizubringen. Diesen Freitag werden voraussichtlich Anwälte von Megaupload vor einem Gericht im US-Bundesstaat Virginia fordern, das Verfahren einzustellen.

Zuletzt hatten sich auch bekannte Persönlichkeiten zugunsten von Schmitz ausgesprochen. Der Ex-Hacker und jetzige Sicherheitsexperte Kevin Mitnick ermutigte ihn auf Twitter: „Ich hoffe, du gewinnst.“ Und einer der Apple-Gründer, Steve Wozniak, lieferte eine differenzierte Stellungnahme ab: „Urheberrechtsverstöße sind falsch. Genauso wie zu schnelles Fahren. Aber wenn ein Verbrecher einen Brief schreibt, schließt man nicht das Postamt.“ Der Musikbranche empfahl er: „Wer eine Dampfwalze nicht aufhalten kann, macht ihr besser Platz.“

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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