GEMA klagt gegen Musikpiraten-CD

Für einen Song konnte nicht überprüft werden, ob die Musiker Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft sind. Die GEMA forderte daher 68 Euro für die Freigabe. Musikpiraten e.V. sieht das Recht auf pseudonyme Publikation gefährdet.

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA klagt vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen einer CD mit Musik, die zumindest überwiegend unter Creative-Commons-Lizenz (CC) steht. Das meldet der beklagte Verein Musikpiraten e.V. auf seiner Website musik.klarmachen-zum-aendern.de. Der Grund: Die GEMA konnte für einen der Songs nicht prüfen, ob die Musiker Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind.

GEMA gegen Musikpiraten (Collage: Musikpiraten)
GEMA gegen Musikpiraten (Collage: Musikpiraten)

Konkret geht es um das Lied „Dragonfly“, das vergangenes Jahr unter dem Pseudonym „Texas Radio“ für einen Wettbewerb der Musikpiraten eingereicht wurde. Dem Verein zufolge handelt es sich dabei um die Musiker Electronico und ElRon XChile, „die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker verknüpft werden kann.“

Die GEMA argumentiert, aufgrund der anonymen Veröffentlichung habe sie keine Überprüfung vornehmen können. Der Verein kontert, das deutsche Urheberrechtsgesetz sehe explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewähre so veröffentlichten Werken die übliche 70-jährige Schutzfrist. Insofern sei die CC-Lizenz voll anwendbar und der Song also GEMA-frei.

Man freue sich über die Klage der GEMA, heißt es in der Stellungnahme auch, weil so die Gültigkeit der CC-Lizenzen im Zusammenhang mit pseudonymen und anonymen Veröffentlichungen erstmalig in Deutschland gerichtlich geklärt werde. Die Gerichtsverhandlung ist für Juli angesetzt.

Für die GEMA kommentierte Sprecher Peter Hempel gegenüber ZDNet, es habe sich um einen ganz normalen Freigabevorgang gehandelt: „Der Nachweis über die Identität dieser beiden Künstler wurde nicht erbracht.“ Deshalb habe die GEMA 68 Euro für die Freigabe der CD gefordert. Die Frist dafür sei nach längerem Mailverkehr Ende November 2011 verstrichen.

Das Recht auf pseudonyme Veröffentlichung sieht Hempel nicht gefährdet. Klarnamen würden streng vertraulich gehandhabt. „Wir verwalten die Daten von über 65.000 Mitgliedern in Deutschland. Wer, wenn nicht wir, soll Datenschutz garantieren.“ Man habe aber die Aufgabe, vor einer Freigabe zu prüfen, ob die betroffenen Künstler in irgendeiner Verwertungsgesellschaft weltweit Mitglied sind. Dies sei nur mit Klarnamen möglich. Es gehe der GEMA nicht um die Lizenz: „Wir sind nicht gegen Creative Commons, ganz im Gegenteil.“

Dragonfly wurde am 28. Dezember 2010 auf ccmixter.org veröffentlicht. Dieses Portal für gemeinfreie Musik führt über 25.000 Songs. GEMA-freie Musik gibt es aber auch bei jamendo.com (über 350.000 Titel) und magnatune.com (über 15.000 Titel), wie der Musikpiraten-Verein anführt.

Den Wettbewerb „FreeMixter“ hatten die Musikpiraten im Juli 2011 zum dritten Mal ausgeschrieben. Die erfolgreichen Songs stellten sie auf jener CD zusammen, wegen der die GEMA jetzt klagt. Sie liegt in einer limitierten Auflage von 2000 handnummerierten Exemplaren vor. Auch dieses Jahr wird es übrigens einen Wettbewerb geben – die Ausschreibung erfolgt am 1. Juli.

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3 Kommentare zu GEMA klagt gegen Musikpiraten-CD

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  • Am 27. Juni 2012 um 18:42 von schulte

    IMHO merkwürdiges Rechtsverständnis
    Zitat: "Die GEMA argumentiert, aufgrund der anonymen Veröffentlichung habe sie keine Überprüfung vornehmen können."

    Muss nicht die GEMA beweisen, dass es sich hier um einen Rechts-/Vertragsbruch handelt. Aus der Tatsache, dass die GEMA (aus was für Gründen auch immer) dies nicht führen kann oder will, lässt sich doch kein Rechtsbruch ableiten, geschweige denn ein Anspruch.

    Oder sehe ich da einfach etwas falsch?

    • Am 28. Juni 2012 um 8:57 von Peter Pank

      AW: GEMA klagt gegen Musikpiraten-CD
      @schulte: Die GEMA geht grundsätzlich davon aus, dass jeder Tonträger und jede Veranstatung GEMA pflichtig ist. Jeder Konzertveranstalter z.B. müsste seine Veranstaltung per se anmelden um hinterher eine Rechnung über 0 EUR zu bekommen sind die auftretenden Künster eben nicht Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft. Ob diese „Beweislastumkehr“ rechtens ist oder nicht wurde leider noch nie gerichtlich geprüft.

      • Am 28. Juni 2012 um 9:39 von schulte

        AW: GEMA klagt gegen Musikpiraten-CD
        Hallo Herr Pank,

        so sehe ich das aus dem Artikel auch. Allerdings ist die Beweislastumkehr – vulgo „Guilty on suspect“ eigentlich etwas, was ich nur vom Finanzamt kenne. Das ist wenigstens eine Behörde und vertritt hoheitliche Aufgaben.

        Das ein Privatunternehmen sich einen den Standpunkt stellt, „Ihr müsst mir Eure Unschuld beweisen“ halte ich rechtlich für sehr abwegig.
        Ich kann verstehen, dass hier dem Prozess mit Interesse entgegensehen wird.

        Allerdings wird sich auch die GEMA der Signalwirkung eines nachteiligen Urteils im Klaren sein und evtl. vielleicht eine in ihrer Darstellung „schwerst uneigennützigen und absolut freiwilligen entgegenkommenden Geste“ durchringen.
        Die GEMA zeigt durchaus Realitätsbewusstsein, wenn sie ihr Geschäftsmodell in der Öffentlichkeit verargumentieren muss.

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