Behörden warnen vor unseriösen Telefonanrufen angeblicher Datenschützer

Sie geben sich als Beschäftigte staatlicher Datenschutzinstitution aus, um persönliche Daten zu erschleichen. Dabei verwenden sie oft erfundene Namen. Zudem versprechen sie, gegen Gebühr Daten bei unseriösen Adresshändlern zu löschen.

Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben erneut vor betrügerischen Telefonanrufen gewarnt. Dabei geben sich Anruferinnen und Anrufer als Beschäftigte einer staatlichen Datenschutzinstitution aus. Sie verwendeten teilweise frei erfundene Behördenbezeichnungen wie „Verwaltungszentrale für Datenschutz“, „Bundesdatenschutzzentrale“ oder „Bundesdatenschutzamt“ beziehungsweise „Landesdatenschutzamt“. Teilweise wird sogar die Rufnummernanzeige manipuliert und so die Telefonnummer einer echten Datenschutzaufsichtsbehörde auf dem Display des Angerufenen angezeigt.

Wie die Behörden mitteilen, „wird das Vertrauen in staatliche Datenschutzinstitutionen von den Anrufern ausgenutzt, um persönliche Daten zu erschleichen und in betrügerischer Weise Zahlungen zu erwirken.“ Die Anrufer versprechen dazu beispielsweise, dass die eigenen Daten etwa bei unseriösen Adresshändlern gelöscht würden oder man Hilfe erhalte, aus aufgedrängten Verträgen wieder herauszukommen. Dafür werden im Gegenzug Gebühren oder auch der Abschluss eines Zeitschriftenabonnements verlangt.

Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder weisen darauf hin, dass sie von sich aus niemals Bürgerinnen und Bürger anrufen würden, um gegen Entgelt Hilfe anzubieten. Sie empfehlen, generell vorsichtig zu sein. Wenn an der Seriosität eines Anrufers Zweifel bestünden, solle man auf eine Bedenkzeit bestehen. Bei Betrugsverdacht helfe die örtliche Polizeidienststelle weiter. Wer bereits Opfer solcher Anrufe geworden sei, erhalte auch Hilfe von den Verbraucherzentralen.

In ihrer Pressemitteilung weisen die echten Datenschutzbehörden darauf hin, dass Angerufene in solchen Telefonaten auf keinen Fall persönliche Informationen, insbesondere keine Bankverbindungsdaten preisgeben sollten. Sie empfehlen, falls ersichtlich, die Rufnummer zu notieren und das Gespräch zu beenden. Außerdem solle man regelmäßig seine Kontoauszüge kontrollieren, um gegebenenfalls einer unberechtigten Lastschrift widersprechen zu können. Abschließend raten sie, vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, falls behauptet wird, dass durch ein solches Telefonat ein Vertrag zustande gekommen sei.

Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung können Bürger der Bundesnetzagentur melden. Formblätter für entsprechende Beschwerden werden auf deren Internetseite angeboten. Der Telefonservice der Bundesnetzagentur steht unter der Rufnummer 0291 99 55 206 zur Verfügung.

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