Mobilfunkanbieter speichern unrechtmäßig Standort- und Verbindungsdaten

Das belegt eine jetzt veröffentlichte Erhebung der Bundesnetzagentur. Die Provider argumentieren, die Daten würden zur Überprüfung bei Beschwerden gegen Rechnungen benötigt. Allerdings protokollieren sie auch bei Flatrates und kostenlosen Rufnummern mit.

Deutsche Mobilfunkanbieter protokollieren rechtswidrig, in welcher Funkzelle Kunden ihr Mobiltelefon genutzt haben. Vodafone speichert diese Information demnach bis zu 210 Tage lang, The Phonehouse Telecom 120 Tage, Drillisch/SIMply 92 Tage, E-Plus 80 Tage und die Deutsche Telekom 30 Tage. Das geht aus einer heute vom AK Vorrat veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur vom vergangenen Jahr hervor.

Gegen eine Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom September 2011 verteidigt die Deutsche Telekom diese Praxis mit dem Argument, die Bewegungsprotokolle würden zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen verwendet. Die Bundesnetzagentur lässt das nicht gelten. Sie schrieb der Telekom, eine Speicherung des Aufenthaltsorts sei nur bei standortabhängigem Tarif zulässig – zum Beispiel wenn eine „Homezone“ Teil des Angebots ist. Der AK Vorrat kritisiert, dass die Telekommunikationsbranche diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt hat.

Außerdem halten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche normalerweise keine Gebühren anfallen. Wen man anruft oder wem man eine SMS schickt, wird selbst bei Nutzung einer Flatrate gespeichert. Die Aufbewahrungszeiträume entsprechen im Wesentlichen denen der Speicherung der Ortsdaten. Auch Informationen über Anrufe bei kostenfreien Rufnummern bewahren die Anbieter auf. Laut Ak Vorrat erfolgt selbst die von der Telekom angebotene „sofortige Löschung“ der Verbindungsdaten tatsächlich erst nach 3-7 Tagen.

Gegenüber M-Net hat die Bundesnetzagentur inzwischen die Speicherung von Verkehrsdaten bei eingehenden, für den annehmenden Kunden kostenfreien Verbindungen innerhalb des Netzes, bei denen auch kein anderer Serviceprovider beteiligt ist, beanstandet. Auch bei netzinternen abgehenden kostenfreien sowie pauschal abgegoltenen Verbindungen seien „Verkehrsdaten nicht abrechnungsrelevant“ und daher „unverzüglich zu löschen“. Die Behörde bereitet als Reaktion auf die Anzeige des AK Vorrat einen Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen Fällen und wie lange die Anbieter welche Kommunikationsdaten speichern dürfen.

Wegen der mit Bewegungs- und Kontaktprotokollen verbundenen Sicherheitsrisiken rät der AK Vorrat Handynutzern, die Übersicht über die Speicherdauer aller Anbieter einzusehen und zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter zu wechseln. Außerdem könne man seinen Anbieter auch auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung verklagen. Nähere Hinweise dazu gibt der AK Vorrat auf seiner Website.

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