Update: Supreme Court bestätigt Auslieferungsurteil gegen Julian Assange

Das oberste britische Gericht lehnt einen weiteren Berufungsantrag des Wikileaks-Gründers ab. Damit bleibt ihm nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um seine Auslieferung an Schweden abzuwenden.

Julian Assange hat gegen das Urteil des britischen Supreme Court, den Wikileaks-Gründer an Schweden auszuliefern, Berufung eingelegt. Es war das dritte Mal, dass ein Gericht in Großbritannien die Auslieferung Assanges angeordnet hat, und es ist auch das dritte Mal, dass sich Assange dagegen wehrt.

Julian Assange (Bild: CBS News)
Julian Assange (Bild: CBS News)

Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang des Berufungsantrags. Der Nachrichtenagentur Reuters sagte sie: „Es wurde noch kein Termin für eine Prüfung der Beweise festgesetzt. Wir hoffen, dass das schnell geschieht.“

Vor rund zwei Wochen hatte der Supreme Court mit fünf zu zwei Richterstimmen entschieden, dass der von Assange angezweifelte europäische Haftbefehl wirksam ist. Seine Verteidiger argumentieren nun, dass das Urteil auf rechtlichen Gründen basiere, die bei einer Anhörung zuvor nicht erwähnt worden seien. Die Verteidigung habe deswegen keine Gegenanträge stellen können.

Assange war im Dezember 2010 in London verhaftet worden. In Schweden werfen ihm zwei Frauen sexuelle Übergriffe und Nötigung vor. Assange widerspricht dieser Darstellung und nennt das Verfahren gegen ihn eine politisch motivierte Intrige. Nur wenige Wochen vor der Anklage hatte Wikileaks brisante Geheimakten der USA zum Afghanistan-Krieg veröffentlicht. Assange fürchtet, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden.

Die Verzögerungstaktik von Assanges Verteidigern scheint aufzugehen. Nach Ansicht des britischen Rechtsanwalts Carl Gardner dürften erneut mehrere Wochen oder gar Monate vergehen, falls die Verhandlung vor dem Supreme Court neu aufgerollt werden muss.

Update von 20.03 Uhr:
Mittlerweile hat der Oberste Gerichtshof Großbritanniens Assanges Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt. Damit bleibt dem Wikileaks-Gründer nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um seine Auslieferung doch noch abzuwenden.

[mit Material von Max Smolaks, TechWeekEurope]

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