Grundlegendes Urteil gegen umstrittenen Onlinemarktplatz Melango.de

Die gebührenpflichtige Plattform richtet sich nach eigenem Bekunden an Gewerbetreibende. Diese Informationen sind aber in den AGB versteckt. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern wird die Klausel nicht Teil des Vertrags, da solche Marktplätze üblicherweise ohne Aufnahmegebühr nutzbar sind.

Der durch sein Geschäftsgebaren immer wieder in die Schlagzeilen geratene Onlinemarktplatz Melangeo.de hat im Streit mit einer Verbraucherin aus dem Rheinland vor dem Amtsgericht Düsseldorf eine empfindliche Schlappe hinnehmen müssen. Darauf hat Rechtsanwalt Georg Hillmeister, der die Webnutzerin vertreten hat, ZDNet hingewiesen.

Das Urteil ist aus zwei Gründen wichtig: erstens klärt es den Ort des Gerichtstands bei Verfahren zwischen Verbrauchern und Melango.de, zweitens stellt es grundsätzlich fest, dass im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, so wie er derzeit betrieben wird, die Aufnahme- und Mitgliedsgebühr nicht Teil des Vertrages wird. Es bestätigt damit die vom Amtsgericht Dresden in einem ähnlichen Verfahren gegen Melango.de im Oktober 2010 getroffene Entscheidung.

Nach Darstellung des Rechtsanwalts hatte Melango der Verbraucherin mehrere Mahnschreiben gesandt und bei Nichtzahlung mit einer Strafanzeige gedroht. Dagegen hatte diese an ihrem Wohnort beim Amtsgericht geklagt. Ziel der Klage war es, festzustellen, dass Melango.de keinen Anspruch auf die verlangten Zahlungen hat.

Der Onlinemarktplatz hat sich damit verteidigt, dass er zunächst einmal die Zuständigkeit des angerufenen Amtsgerichts bestritten hat. Die Klägerin habe im Rahmen des Registrierungsvorganges die Melango-AGB akzeptieren müssen. Demnach seien nur Kaufleute zur Registrierung berechtigt. Und im Verkehr zwischen Kaufleuten wäre das Gericht am Firmensitz von Melango zuständig gewesen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war auch der Hinweis auf die Kosten des Angebots und die Höhe der Gebühren enthalten. Insgesamt handelte es sich dabei um 403,41 Euro.

Das Amtsgericht Düsseldorf gab jedoch der Verbraucherin Recht und hat Melango die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Gericht hat festgestellt, dass die Klägerin nicht allein dadurch als Kaufmann aufgetreten ist, dass sie diese AGB akzeptiert hat. Die betreffenden Klauseln in den AGB seien nicht Vertragsbestandteil geworden, da sie „überraschende Klauseln“ seien.

Bei der Dienstleistung von Melango.de handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine im Internet typischerweise kostenlose. Darauf, dass sie in diesem Fall etwas kostet, sei bei Vertragsschluß nicht deutlich hingewiesen worden. Die Anmeldeseiten enthielten keinerlei Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit und auf den folgenden Seiten der Anmeldemaske sei nur im Fließtext ein Hinweis auf die Preisliste zu finden. Dieser lässt sich nach Auffassung des Gerichts aber leicht übersehen. Für Verbraucher sei nicht zu erkennen, dass bereits Anmeldung und Mitgliedschaft kostenpflichtig sind. Kunden seien gewohnt, derartige Marktplätze ohne Aufnahme- und Mitgliedsgebühr nutzen zu können.

In der Urteilsbegründung argumentiert das Amtsgericht Düsseldorf ähnlich wie das Amtsgericht Dresden in seiner Entscheidung (PDF) vom 5. Oktober 2011 in einem vergleichbaren Verfahren. Auch das Amtsgericht Dresden kam zu dem Schluss, dass die Melango.de GmbH keinen Anspruch auf Zahlung des Betrags – ebenfalls 403,41 Euro – hat. Die 24-monatige Laufzeit und die Entgeltlichkeit der Leistungen wertet das Amtsgericht als „überraschende Klausel“. Sie werde laut Paragraf 305c, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches damit nicht Bestandteil des Vertrags.

Und auch laut Amtsgericht Dresden ist die kostenpflichtige Mitgliedschaft überraschend: „Der Kunde ist auch gewohnt, dass sich Marktplätze wie Ebay oder Amazon, auf denen man Waren erwerben kann, ohne eine Aufnahmegebühr und eine Mitgliedschaftsgebühr nutzen lassen. Bei dieser Sachlage ist ein Vergütungsanspruch nicht gegeben, ohne dass es darüber hinaus noch darauf ankommt, ob zwischen den Parteien überhaupt wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist.“

In der aktuellen Fassung seiner Website weist Melango.de deutlicher als früher darauf hin, dass man sich mit dem Angebot an Gewerbetreibende richtet (Screenshot: ZDNet.de).
In der aktuellen Fassung seiner Website weist Melango.de deutlicher als früher darauf hin, dass man sich mit dem Angebot an Gewerbetreibende richtet (Screenshot: ZDNet.de).

Themenseiten: Business, E-Commerce, Gerichtsurteil

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

47 Kommentare zu Grundlegendes Urteil gegen umstrittenen Onlinemarktplatz Melango.de

Kommentar hinzufügen
  • Am 27. Juli 2012 um 15:00 von Pfeffer Dieter

    Das ist sehr gut daß Die Melango Betrüger auch hier nochmals verloren haben

    • Am 2. August 2012 um 10:21 von david

      Unlgaublich dieser Terror mit Melango!!! Ich begrüsse dieses Urteil

  • Am 3. August 2012 um 21:43 von Tom

    das Portal ist ausschliesslich auf Kundenfang ausgelegt. Das versprochene gibt es nicht, oder kostet extra, worauf nicht hingewiesen wird. Als Angebot für Geschäftstreibende.. inserieren in Sexportalen ist schon etwas merkwürdig.. und zeigt, das man nur die Gebüren abkassieren will. Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Internetinkasso spricht eine beredte Sprache. Der Geschäftsführer/rin ist jedenfalls schon mit dubiosen Inkassofirmen negativ aufgefallen. Ein typischer Fall von Internet Abo-Falle..

    • Am 6. September 2012 um 14:40 von Falkenstein, Klaus

      Hallo, vollkommen richtig, nur leider bin ich drauf reingefallen und habe aus Angst die Nutzungsgebühr bezahlt. Anschließend habe ich noch eine Rechnung über 199,00 € Grundgebühr erhalten. Diese 199,00 € möchte ich nicht bezahlen, da ich dieses Portal nicht benutzen werde. Gebe zu, mit der Anmeldung, einen Fehler gemacht zu haben die ich sofort als Nichtig erklärt habe. Auch meine Begründung von einem 14 tägigen Rücktrittsrecht wurde von Melango nicht akzeptiert. Gibt es denn überhaupt jemanden der diese Portal benutzt ( erfolgreich )? Müssen die 199,00 € von mir bezahlt werden, oder sollte ich das alles weiter ignorieren?

      • Am 6. September 2012 um 14:55 von Florian Kalenda

        Dazu gibt es eine umfangreiche Infoseite beim Justizministerium:
        http://goo.gl/7vsuq

        Ansonsten noch aus der Redaktion: Keine Sorge, Nerven bewahren!

        • Am 17. September 2012 um 20:17 von jürgen nebel

          habe mal eine Frage zu dem Unternehmen. Eine bekannte ist leider auf die Anmeldung reingefallen und hat die kosten übersehen. Dann kam die erste Forderung zur Zahlung die Sie auch noch bezahlt hat, danach hat sie Widerspruch per Beginn gesendet. Man unterstellt ihr jetzt, dass Sie einem Gewerbe nachgehen würde, in den Drohbriefe und man droht nun wieder mit gerichtlichen Schritten. In wie weit hat da jemand schon was erlebt ? die Bekannte lebt allerdings in Österreich ??

          • Am 19. September 2012 um 12:56 von Brian Fouldner

            Da Melango diesen Dienst ja nur für Gewerbetreibende anbietet, gilt deren Adresse als Gerichtsstand – siehe auch obiges Urteil dazu. Deine Bekannte sollte die Ruhe bewahren und keinesfalls zahlen. Hat die den Dienst gekündigt? Das Abo läuft ja 2 Jahre – in jedem Fall kündigen per Einschreibe mit Rückschein. Nix email-nix Fax weil die das eh abgeschaltet haben. Mahnungen etc kanns getrost ignorieren, nur wenn ein Mahnbescheid kommt muss sie sofort Widerspruch einlegen. Die bauen darauf das die Leute Angst bekommen und zahlen,. das ist deren Masche. Sie wird auch öfters neue Rechnungserinnerungen bekommen, vermutlich sogar per email und mit einem Angebot einer „kulanterweise“ reduzieren Preis – NICHT ZAHLEN!

          • Am 5. Juli 2013 um 16:34 von Fischer

            Ja toll! Das anmeldeformular war versteckt auf der Webseite der Firma Gründel wo ich wie immer bestellen wollte-es sah aus, als hätten die meine Angaben vergessen und so habe ich mich nochmal angemeldet ohne dass ersichtlich war,dass ich bei B2B gelandet war. Nun die Abzocke. Das is Frechheit pur!

          • Am 18. Juli 2013 um 14:52 von Paula

            Hallo,

            ich hatte die gleichen Probleme, sogar Drohungen vom Inkassobüro. Als ich die erste Mail von Melango erhalten hatte ca. 2 Tage nachdem ich die Seite angeklickt habe, habe ich sofort per Einschreiben vorsorglich eine Kündigung per Post und E-Mail gesandt. Dies wurde nicht akzeptiert. Danach habe ich auf alle Schreiben nicht mehr geantwortet und irgendwann war Ruhe. Man darf sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Auf jeden Fall habe ich keinen Cent an Melango gezahlt. Ich hoffe dies hilft weiter.

          • Am 7. Februar 2014 um 15:55 von Doc Blei

            sofort per Einschreiben Lt öst. Konsumentenschutzgesetz kündigen und sonst nichts mehr machen außer sie sind so dreist wirklich zu klagen dann sofort einen Einspruch erheben da sonst ein Versäumnissurteil droht!

      • Am 19. September 2012 um 12:52 von Brian Fouldner

        nein – auf keinen Fall bezahlen. Die Rechtssprechung sagt klipp und klar das die keinen Anspruch haben – berufe dich auch verschiedene Urteile und teile denen mit das keine Zahlung, allerhöchstens eine Klage erfolgt. Die werden dir dann in regelmäßigen Abständen „Angebote“ zusenden…wo sie den Preis aus Kulanz reduzieren und das geht lange so – hab den Affentanz auch lange mitgemacht, einmal bezahlt (ich idiot) und sofort per Einschreibe mit Rückschein den Service gekündigt. Es kamen weitere Zahlungsaufforderungen- die hab ich einfach zurückgehen lassen…. und heute brauchst das einfach nur ignorieren weil die kaum das Risiko einer Klage eingehen werden da ihre Forderung rechtlich nicht durchsetzbar ist. Sollte dennoch ein Mahnbescheid kommen, sofort Anwalt einschalten und Widerspruch einlegen!!!! Eins darf man auf keinen Fall machen: Zahlen. Und auf Mahnbescheide muss man reagieren, die Widerspruchsfrist wahrnehmen, sonst wird der rechtsgültig

        • Am 24. September 2012 um 12:04 von Klaus K. Steinbeck

          Bin letzte Woche ebenfalls drauf reingefallen. Auch bei Angeboten für Gewerbetreibende gilt, dass die Zahlungspflicht eindeutig per Bestätigungsbutton gekennzeichnet sein muss. Da das hier nicht der Fall ist, habe ich von meinem Rücktrittrecht Gebrauch gemacht und ersatzweise fristlos gekündigt, das Ganze per Einschreiben mit Rückschein. Die Reaktion kam postwendend per Mail: keine Anerkennung und Drohung mit gerichtlichen Schritten. Ich habe alles der Kripo zur Überprüfung des Anfangsverdachts des gewerbmässigen Betrugs übergeben und werde keinen Cent zahlen. Meine einzige Reaktion auf die Chemnitzer war der Hinweis, dass wir die rechtliche Würdigung wohl dem Gericht überlassen werden. Ich halte die Herrschaften für gewerbsmässige Betrüger und werde mich dementsprechend zur Wehr setzen!

      • Am 13. Oktober 2012 um 9:04 von Teresa

        Ich habe mich auch so „angemeldet“. In der Anmeldemaske waren aber keine Hinweise auf Preise oder Zahlungspflicht. Sie schalten eine temporäre Internetseite frei (nur ein paar Stunden) ohne diese Hinweise, Du meldest Dich da an, weil Du denkst es ist doch kostenlos, sie schicken Dir eine Rg über 199€ und Hinweis, dass sie doch alles richtig gezeigt haben, Du schaust Dir den Link wieder und stellst Du fest, tatsächlich, da ist alles eindeutig und klar! Ich bin schon so sensibilisiert auf solche Seiten, dass ich bewusst darauf geachtet habe und bin mir 100% sicher, dass sie keine Angaben gemacht haben. Ich habe einfach eine Anzeige bei der Polizei erstattet und alle weiteren Briefe von Melango leite ich weiter an meinen Polizeiabschnitt. Sie warten nur auf soclhe wie Du, die aus Angst bezahlen. Auch wenn nur ein paar Leute aus Angst bezahlen, hat es sich schon für sie gelohnt. Einfach die Briefe ignorieren, Anzeige erstatten und kühlen Kopf bewahren. Es sind Gauner! Kein angesehenes Unternehmen leistet sich solchen Umgang mit Kunden. Ich frage mich nur warum es von den Behörden geduldet wird, obwohl es offensichtlich ein Betrug ist. Ich hoffe Dir ein bisschen Mut gegeben zu haben ;-))

        • Am 25. Oktober 2012 um 6:49 von Alfred Kleber

          Hallo
          Mir ist es genauso ergangen. Allerdings habe ich auf die Mahnungen, welche per Post und auch per e-mail überhaupt nicht geantwortet. Auch nicht auf die Mit-
          teilung, dass ich einen Vertrag mit B2B eingegangen wäre.
          Nun habe ich gestern eine Zahlungsaufforderung von der National Inkasso GmbH
          erhalten. Inhalt dieses Schreibens ist die Drohung bei Nicht Zahlung dem Auftraggeber „melango“ zu empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen mich einzuleiten. Auch auf dieses Schreiben werde ich nicht antworten.

          • Am 15. November 2012 um 14:47 von Helmut

            Habe auch von dieser Firma Schreiben bekommen. Die Mailadresse des Geschäftsführer ist folgende: David Jähn !

          • Am 19. Dezember 2012 um 20:15 von Beni

            … dies ist jetzt 2 Monate her. Kam dann noch etwas nach???

          • Am 4. Januar 2013 um 16:46 von oppfer

            was ist jetzt passiert?

      • Am 12. Dezember 2012 um 19:10 von Roland

        Einfach ignorieren……diese Betrüger haben mir in unregelmäßigen Abständen mit allem gedroht was möglich ist. Schmeiß weg den Krempel……da tut sich nichts……die spielen einfach mit der Angst….Jedesmal haben die andere Forderungen gehabt , sogar ein Friedensangebot gegen Zahlung von 50,. € das ganze zu vergessen…..die haben keinen Cent bekommen und jetzt ist es verjährt…..Halt durch…..lass dich nicht klein kriegen ,egal mit was dir dir drohen…alles gute

      • Am 18. Juli 2013 um 14:49 von Paula

        Ich hatte seinerzeit die gleichen Probleme mit Melango. Sie hatten mit sogar vom Inkassobüro Mahnschreiben geschickt. Dies muss man aussitzen. Ich habe keinen Cent bezahlt und einfach nur abgewartet und nicht auf die Schreiben reagiert. Nun meldet sich niemand mehr.

      • Am 10. August 2013 um 11:04 von d. brökelschen

        mir ist es ebenso ergangen, d.h. ich habe mich angemeldet, obwohl ich nur Privatperson bin.
        Nach vielfachem Schriftverkehr habe ich folgenden Text gegeben, womit seit 1,5 Jahren Ruhe im Bau ist.
        hiermit widerrufe ich die gewerbliche Anmeldung bei MELANGO,de da mir nicht bekannt war, dass die Eintragung sowohl mit Kosten als auch mit einer Laufzeit verbunden war. Darüberhinaus war im Internet nur der Anmeldebogen und das Wort Anmelden aufgeführt ohne weitere Hinweise.
        Im übrigen bin ich kein Gewerbetreibender.
        Ihre Forderung weise ich vollumfänglich zurück und empfehle Ihnen den Rechtsweg.
        Weitere Schreiben Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner Zahlung meinerseits führen bzw.bereits geleistete Beträge erwarte ich zurücküberwiesen bis …..
        Solten Sie meine Daten weitergeben werde ich gemäß BDSG anwaltlich gegen Sie vorgehen.

  • Am 8. Oktober 2012 um 18:16 von Tim

    Hallo zusammen,

    ich bin vor ca. 2 Wochen auch auf melango.de reingefallen (über die Seite http://www.mega-einkaufsquellen.de).
    Habe gleich 2 Tage später den Widerruf verschickt, küdnigung erklärt und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefechtet.

    Die Reaktion war bescheiden.

    Ich bin selbstständig und habe daher laut Melango kein Widerrufsrecht. (Hier stimmt die Beratunghotline meiner Rechtsschutz Melango zu).

    Sie verweisen darauf, dass sie die Kosten unmittelbar neben dem Anmeldefenster auf der rechten Bildschirmseite angezeigt haben.
    Wie so üblich bei den Abockern…. natürlich im Fließtext.

    Weiter berufen sie sich auf gewonnene klagen vom Amtsgericht Chemnitz, Frankfurt, Rosenheim, Rotenburg & Meißen.

    Laut Melango ist auch die darstellung der Kosten nicht an die Preisangabenverordnung gebunden. Daher ist die sogenannte Buttonlösung, die Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern betrifft nicht anwendbar.

    Was habt ihr gemacht? Wie reagiert ihr nun?
    Die Chance sei wohl 50/50.

    Zahlen? nicht zahlen? Was tun?

    • Am 11. Oktober 2012 um 15:27 von Gerd P.

      Hallo Tim,

      und auch alle anderen die hier mitlesen.
      Wir haben das auch schon vor einem Jahr durch.

      Es ist ganz einfach „Nichts bezahlen“ alle Zahlungsaufforderungen ignorieren.
      Das einzige was Ihr machen müsst ist auf den gerichtlichen Mahnbescheid zu reagieren.
      Da widersprecht Ihr der Forderung, das war es.

      Mehr braucht Ihr darüber nicht nachdenken, irgendwann geben sie ruhe.

    • Am 13. Oktober 2012 um 21:14 von Susanne

      Auf gar keinen Fall bezahlen!!!!

      Briefe u. mails sammeln und zur Polizei

      • Am 8. Dezember 2012 um 6:44 von Rudi

        Ich bin sehr dankbar um die Informationen, die aus den Kommentaren herauszulesen sind und habe aber noch eine FRAGE: SOLL ich denn wenigstens sicherheitshalber kündigen? Haben Sie das Vertragsverhältnis und den Dienst sicherheitshalber gekündigt?
        Es ist jedenfalls ernüchternt und mir unerklärlich, wie gezielt böswillig dieses Unternehmen und diese Menschen, Ihrem unbedingten Betrugswillen nachgehen …
        Vielen Dank für ein Antwort auf meine Frage!!!

      • Am 22. Juli 2013 um 10:52 von wauz

        Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft!

        Polizisten müssen zwar Strafanzeigen annehmen, können sie aber nach eigenem Ermessen bearbeiten, d.h. ev. auch gar nicht. Alles was der Durchschnittspolizist nicht versteht, oder ihm zu kompliziert ist, hat gute Chancen, in den Korb der noch zu bearbeitenden Fälle zu wandern und dort zu verbleiben. Deshalb gehören Anzeigen in Wirtschaftsstraftaten an die Staatsanwaltschaft gestellt. Die dürfen nichts verschimmeln lassen und geben das an die Staatsanwaltschaft, in deren Bezirk die Firma liegt. Manchmal gibt es auch Schwerpunkt-Staatsanwälte. Auf jeden Fall wird bei einer Häufung von Anzeigen etwas unternommen.

    • Am 12. Dezember 2012 um 19:13 von Roland

      Nicht Zahlen !!!!!!!!!!!!!! Bin auch selbständig und habe nicht bezahlt. Da kommen dann unregelmäßig Drohbriefe und Mails……vergiss es…..da passiert nix.

      • Am 9. Januar 2013 um 14:12 von peter

        nicht zahlen ist ja wohl klar,aber alle die Herr jähn hier versucht ab zu zocken sollten sich zusammen schließen und den Herrn besuchen denn es macht bestimmt Sinn das er seine Kunden mal persönlich kennenlernt.

        • Am 24. Februar 2013 um 20:52 von Jensen

          Ich komme mit.Habe eine Strafanzeige gegen die 2 Geschäftsführer gestellt.

    • Am 25. April 2013 um 11:29 von Holger

      Hallo Tim, hat sich zwischenzeitlich was getan? Ich bin aktuell auf den Verein reingefallen mit der Seite B2B onlineportal….hab zwar gelesen, dass Abzock und nix passiert, doch habe ich schon etwas Angst, gerade vor einem Schufa-Eintrag der mich Jahre lang begleitet.

      viele Grüße Holger

  • Am 4. Januar 2013 um 12:38 von Mesantro

    Aus Unachtsamkeit auch vor einer Woche in diesen Regestrierungs-Knebel Vertrag reingefallen.
    Ärgerlich aber ich werde diese Tipps hier wahrnehmen und auch übernehmen. Vielen Dank!
    Wäre auch dafür das man solche Vorgehensweisen veröffentlicht evt. da, ja doch viele in diesen Betrug reinfallen. Merkwürdig ist auch das nicht nach der Gewerbenummer gefragt wird oder erst ein Vertragsformular geschickt wird, um eine Unterschrift einzufordern, den ab da an ist für mich ein Vertrag erst geltend. Und so arbeiten auch seriöse Unternehmen.
    Und da kriegt man anstatt den Zugangsdaten und dem Vertragsformular, einen direkte Zahlungsaufforderung der innerhalb 5 Tagen zu zahlen sein soll. das Finanzamt gibt einem da ja mehr Frist.:) Somit werde ich die unten aufgeführten Schritte in Gang setzen.

    Meine Belehrung: Seltsamen Angeboten fern zu bleiben und falls nicht, alles genauer anschauen, bevor meine Regestrierung folgt. Nicht mal eine Regestrierung ist mehr sicher!

    Wünsche allen anderen Beteiligten ein unbeschadetes Rauskommen!

    • Am 8. Januar 2013 um 19:37 von mikes christian

      jeder schreibt von der Einschreibegebühr bzw der unkosten für 2 Jahre.aber was ist eigentlich mit den artikeln die man um biszu 90% billiger kaufen kann?? hat da wer erfahrung gesammelt u stimmt es das man es weit günstiger bekommt u beim wiederverkauf einen gewinn erzielt ? wenn das so ist dann lohnt sich ja sie erstinvestition von den 414 euros auf 2 Jahre. bitte um aw danke lg christian

      • Am 24. Januar 2013 um 21:57 von Swenja

        Leider bin ich auch reingefallen !!!

        Seit 02.01.2013 der 3 Brief.
        Ich habe auch nach ersten Brief Widerrufen und per Rückantwort abgeschickt. Mir wurde von ein guten Freund geraten, einfach nichts tun. Lass die Ruhig klagen. Die Richter können nur Gerechtigkeit endscheinden. Viel Glück an allen.

  • Am 10. Februar 2013 um 14:44 von Mehran Khan

    Hey. Ich freue mich so für dieses Urteil. Ich bin 15 und wollte es mir letztens nur mal so angucken und dachte mir nichts dabei. Ich habe den Namen meines Vaters angegeben und hab mich da registriert und wurde erst danach auf 240€ jährlich aufmerksam gemacht.. Ich hoffe ich muss nichts bezahel und brauche jetzt auch kein Schiss mehr zu haben ;)

  • Am 16. Februar 2013 um 14:29 von Floppy

    Es ist echt traurig, dass solch „Unternehmen“ Ihre Unwesen über Jahre hinweg ungestraft betreiben können. Trotz des erneuten Gerichtsurteils werden die weiterhin Millionen scheffeln, indem sie einfach auf die Angst ihrer „Kunden“ spekulieren.
    Eigentlich ein Unding, dass unser ach so soziale Rechtsstaat dieses Treiben nicht unverzüglich unterbindet. Aber…naja…schließlich verdient er ja nicht schlecht an der Umsatzsteuer. Zum Kotzen!

  • Am 27. Februar 2013 um 17:16 von wolfspelz

    Hallo, ich bin auch ein Melango-Opfer!!!
    Ich war füher selbstständig, bin aber seit 2010 im Ruhestand.
    Ich habe keine Gewerbeanmeldung mehr und beziehe meine Rente.
    Ab und zu arbeite ich steuerfrei nur bis 450 Euro im Monat.
    Mein Fehler war, den Button selbstständig zu drücken.
    Nun bin ich auch in dieses ominöse Falle getappt, weil mich eine günstige Kamera interessiert hat.
    Ich habe das vorgefasste Schreiben der Verbraucherzentrale benutzt und Melango deutlich erklärt, dass ich kein Gewerbe betreibe und nicht steuerlich freiberuflich arbeite.
    Trotzdem kam heute eine gesalzene Reaktion auf meinen Widerruf.
    Ich werde nun wegen falscher Angaben oder betrügerischer Absicht zu einer Anzeige gebracht und die Folgen wären ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, sowie ein gerichtliches Mahnverfahren.
    Also nun komme ich mir wie ein Krimineller vor und habe Ängste was da alles noch auf mich zukommt. Warum kann man dieser Firma nicht das korrupte Handwerk legen?
    Innerhalb von 5 Tagen soll ich bezahlen. Was soll ich tun?
    Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten und eine Rechtsschutzversicherung besitze ich auch nicht. Soll ich alle Melango-Briefe ungeöffnet wieder zurückschicken?
    Wann endlich greift unser Rechtsstaat ein???

    • Am 27. Februar 2013 um 18:07 von PeerH

      Auf jeden Fall ein Anwalt, sicher ist sicher. Besser das Geld dem Anwalt geben, als den Betrügern.

      Ansonsten tendieren solche Gangster dazu Gerichte zu meiden, wie der Teufel das Weihwasser. Grund: unterliegen sie vor Gericht mit ihrer Forderung, ist ihr Geschäftsmodell im Anus. Es gäbe eine Entscheidung, auf die sich alle Betroffene beziehen könnten.

      Und ja, es wäre schön, wenn man solchen Betrügern das Handwerk legen würde.

      • Am 4. April 2013 um 13:43 von BinaS.

        Oje,

        habe am Ostermontag auch auf Button ‚anmelden‘ gedrückt…
        Gestern kam sogleich die Rechnung.
        Habe geschwindelt, denn ich bin noch nicht freiberuflich tätig, jedoch intensiv bei der Planung meiner freiberuflichen Tätigkeit. Soll ich mich – um Strafanzeige vorzubeugen- beim Finanzamt als Freiberufler anmelden? Oder ist eine solche unwahre Angabe nicht strafwürdig

        • Am 10. April 2013 um 20:01 von Joachim Dampf

          Hallo Leute, nicht bange machen lassen, die versuchen es mit Psychoterror, wer vorgibt Freiberufler zu sein, der lügt, aber schädigt niemanden, so lange ihm daraus kein Vorteil entsteht oder ein Dritter geschädigt wird, locker bleiben, ich sammle die Mahnungen für’s Klo ;-)))
          Mehr Infos gibt’s auf FB: http://www.facebook.com/MelangoInfoportal

        • Am 21. Juni 2013 um 15:41 von Vanessa

          Hallo!
          Ich habe mich auch bei einen der B2B Seiten ( die haben mehrere im gleichen Stil aufgezogen) angemeldet- ich könnte mich jetzt noch in den Arsch beissen, das mir sowas passiert ist. und auch ich habe mich blauäugig mit „selbstständig“ angemeldet.
          Nachdem die erste Zahlungsaufforderung kam, habe ich sofort einen Anwalt kontaktiert – nicht zuletzt, da ich Angst hatte, dass es rechtliche Konsequenzen für mich hat, dass ich falsche Angaben gemacht habe. Aber das ist nicht der Fall, so mein Anwalt. Alleine, weil beim Anmeldebutton nicht auf die Kosten hingewiesen wird (lediglich auf die AGB´s) ist kein Vertrag zustande bekommen. Ich wollte Kündigen, auch davon hat mein Anwalt abgeraten- eben weil erst gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen sei, den man kündigen müsse. Er riet mir, mir ein dickes Fell anzuschaffen, es werden viele Briefe, Mahnungen und Drohungen auf mich zukommen, auch von Inkasso-Unternehmen. das war auch bereits der Fall. Ich habe sogar eine E-mail von einer Angeblichen Anwaltszanlei bekommen. diese habe ich an meinen Anwalt weitergeleitet mit dem ERgebnis: die in einer Anlage enthaltende Datei mit der Zahlungsaufforderung beinhaltete einen TROJANER! – AUF KEINEN FALL ÖFFNEN! (habe ich gott sei danka uch nicht!) die Mailadress von der angeblichen Anwaltskanzlei war bubibam@gmx.de – klingt seriös, was? ;)

          DIe Briefe werden immer unfreundlicher und es werden die Ängste der Leute geschürt damit diese zahlen- wie man hier lesen kann klappts ja auch bei vielen! auch ich war vor dem Anwaltstermin kurz davor, alleine wegen den falschen Angaben! aber ich werde meinem Anwalt vertrauen und es aussitzen! Irgendwann wird denen das Porto ausgehen, das sieht man jetzt schon, die letzten 3 Mahnungen kamen alle nur per Mail! Mein Anwalt will mich erst wieder sehen sofern der äußerst seltene Fall auftritt, dass ich einen „gelben Brief“ vom Gericht bekomme. wie auch schon in anderen Beiträgen beschrieben, wir in dem Fall lediglich wiedersprochen und die Sache ist vom Tisch. Die wollen bestimmt nicht vor Gericht, denn da müssten sie ihr Konzept offen legen udn wären im Anschluß wohl gewzungen viele Änderungen Ihres Systems vorzunehmen- was es ihnen erschweren würde so weiter zu „arbeiten“ wie sie es derzeit noch tun!

    • Am 18. Juli 2013 um 14:59 von Paula

      Nicht zahlen u. abwarten. Nur wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommen sollte, sollte man sich beim Amtsgericht erkundigen, ob dieser echt ist. Hier sollte man dann widerspruch einlegen. Ansonsten einfach die Schreiben ignorieren und vor allem nicht zahlen.

  • Am 4. April 2013 um 13:52 von BinaS.

    ?
    Weiß nun nicht genau, wie ich mich verhalten soll.
    Einen Widerspruch schließen sie aus, da B2B Vertrag.
    Hatte wohl gleich nach dem Drücken des Buttons eine mail geschrieben, dass Button versehentlich gedrückt, bekam dann per mail die Antwort, dass sie keinen Onlinesupport anbieten.

    Wie soll ich mich verhalten? Habe leider keinen Rechtsschutz.
    Danke euch schon jetzt für eure Unterstützung!

    BINA

    • Am 20. April 2013 um 17:21 von fiete_02

      Die Kommentare sind alle im Kern Korrekt. Im Januar bin ich auch auf Melange hereingefallen. Habe auch sofort eine Zahlungsaufforderung bekommen. Per innerhalb 14 Tagen per Einschreiben und E-Mail und Telefon widersprochen. Einschreiben kam zurück (Annahme verweigert, E-Mail keine Reaktion, am Telefon wurde gleich gedroht, daß ich in betrügerischer Absitz gehandelt hätte, wenn ich nicht sofort bezahle und sie mich verklagen würden. Das war die absolute Frechheit. Danach habe ich weder auf die zig Schreibne und E-Mail und später auch nicht auf die Kulanzangebote reagiert. Nach ca 9 Monaten hat der Spuk endlich aufgehört.

      Das sind reine Abzocker. Die vermneintlichen günstigen Angebote gibt es gar nicht !!

      ALSO : NERVEN BEHALTEN UND AUF KEINEN FALL BEZAHLEN – KEINEN EINZIGEN CENT !!!

      Ihr habt vorher 5 Richtige im Lotto als dass ihr von Melango jemals verklagt werdet :-))

  • Am 18. Juli 2013 um 14:47 von Paula

    Diese Entscheidung kann ich nur befürworten. ich hatte mit Melango die gleichen Probleme. Dieser Gesellschaft müsste untersagt werden, überhaupt eine Firma zu haben. Dieses sind nur unseriöse Machenschaften, um die Menschen über den Tisch zu ziehen.

  • Am 21. Juli 2013 um 21:45 von netti

    Jetzt hat’s mich leider auch erwischt! ;-(

    Ich bin einem Link auf Facebook gefolgt und kam somit auf die Seite von online-businessportal.de, habe mich dort angemeldet und die ABG’s akzeptiert. Leider gab es keinen Link auf dem man die AGB’s lesen kann. Ich bin mir auch ganz sicher dass der Hinweis rechts vom Anmeldeformular ausgeschaltet war und ich zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht sehen konnte dass ich mit meiner Anmeldung einen Zweijahres Vertrag abschließe. Nun soll ich einen Jahresbeitrag von 298,80 Euro zahlen. Das werde ich nicht tun! Ich war mittlerweile schon bei der Polizei und hab eine Anzeige gemacht. Einen Widerruf habe ich auch schon geschrieben und der wird morgen gleich verschickt. Nun werde ich mal abwarten was passiert. Die Polizei hat mir geraten – dass ich auf keinen Fall irgendetwas zahlen und auch nicht reagieren soll. Ich muß erst reagieren wenn etwas vom Gericht kommt!

  • Am 25. September 2013 um 23:19 von Vera

    Das ist echt eine Sauerei. Solche Verbrecher. Die sollen sich mal selber an die Nase fassen und ordentlich ihr Geld verdienen. Ich werde jetzt nur noch über Preisvergleichsseiten wie http://www.321preis.de einkaufen gehen, wo ich sicher gehen kann, dass die Shops mit einem Trusted Shop Siegel ausgestattet sind und besonders auf solch ein Siegel achten. Das ist unglaublich. Wichtig ist das man erstmal nicht zahlt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *