EU räumt Google in Kartellfrage Frist bis Anfang Juli ein

Joaquin Almunia: "In Märkten, die sich schnell verändern, ist es immer besser, den Wettbewerb wiederherzustellen. Das gilt natürlich nur, wenn die betroffenen Firmen zu einer ernsthaften Lösung bereit sind und das Problem tatsächlich angehen."

EU-Kommissar Joaquin Almunia hat seine Forderungen an Google konkretisiert. Spätestens „Anfang Juli“ möchte er wissen, wie Google die Bedenken der Kommission auszuräumen gedenkt, sagte er in einer Rede. Andernfalls werde man eine offizielle Untersuchung beginnen.

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„Am 21. Mai habe ich Google einen Brief gesandt, der unsere durch seine Geschäftspraktiken ausgelösten Vorbehalte unterstrich, zu denen wir im Lauf einer Vorab-Untersuchung ab November 2010 gekommen waren“, sagte Almunia. „Ich möchte dem Unternehmen die Gelegenheit geben, selbst Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen, die ein langes Verfahren unnötig machen. Bis Anfang Juli erwarte ich von Google konkrete Zeichen, dass es bereit ist, diesen Weg zu gehen.“

Erneut sagte der für Wettbewerb zuständige Kommissar, Anwender und Wettbewerber würden von einer schnellen Lösung mehr profitieren als von einem langwierigen Verfahren. „In Märkten, die sich schnell verändern, ist es immer besser, den Wettbewerb wiederherzustellen – aber natürlich nur, wenn die betroffenen Firmen zu einer ernsthaften Lösung bereit sind und das Problem tatsächlich angehen.“

In ihrem Brief hatte die Kommission letzten Monat vier Bereiche genannt, in denen sie Bedenken hat. Das ist erstens die Frage, ob Google eigene Sites in der Suche bevorzugt, zweitens, ob es Inhalte anderer Suchanbieter kopiert. Drittens möchte die Kommission erfahren, ob Googles Verträge mit Anzeigenkunden deren Wettbewerber ausschließen, und viertens, ob es Einschränkungen für Entwickler gibt, die Werkzeuge für den Transfer von Anzeigenkampagnen zwischen AdWords und anderen Plattformen schreiben.

Google allerdings ist nicht der Meinung, es missbrauche seine Vormachtstellung auf dem Suchmarkt. Dazu hatte es sogar ein Gutachten eines prominenten US-Rechtswissenschaftlers in Auftrag gegeben, der dann auch zu dem Schluss kam, ein Suchergebnis sei eine freie Meinungsäußerung und durch die Grundrechte der US-Verfassung gedeckt. Ihm zufolge könnte Google zumindest nach US-Recht sogar offen Konkurrenten benachteiligen, ohne gesetzeswidrig zu handeln.

Google-Chairman Eric Schmidt sagte Ende Mai, es sei eine Reihe von Meetings zwischen Google und der Kommission anberaumt. „Almunias Brief ermutigt uns eindeutig, mit der Kommission zu sprechen. Da sind wir einer Meinung. Wir freuen uns darauf.“ Zum Ausgang könne er aber nichts sagen, da er sich über die konkreten Vorwürfe noch nicht im Klaren sei.

[mit Material von Don Reisinger, ZDNet UK]

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