Urteil: Autoren dürfen gegen Googles Digitalisierung von Büchern klagen

Der zuständige Richter Denny Chin folgt den Anträgen der Authors Guild sowie anderer Interessenverbände und lässt Sammelklagen gegen Google zu. Er hält sie für effektiver und kostengünstiger als tausende Einzelklagen.

Das US-Bezirksgericht des südlichen Distrikts von New York hat Autoren, Fotografen und Illustratoren grünes Licht gegeben, Google wegen der nicht genehmigten Digitalisierung von Büchern zu verklagen. Der zuständige Richter Denny Chin folgte damit den Anträgen der Interessenverbände Authors Guild und American Society of Media Photographers, die nun mit Sammelklagen gegen das Google Book Settlement vorgehen können.

Diese in einem Vergleich ausgehandelte Vereinbarung sollte eigentlich regeln, wie der Internetkonzern mit Büchern umgehen darf, die zwar vergriffen, aber noch urheberrechtlich geschützt sind. Aktuell scannt Google sie unter Hinweis auf faire Nutzung (Fair Use) für seine Buchsuche ein, ohne die Autoren selbst um Erlaubnis zu fragen.

In dem Prozess hatte das Unternehmen argumentiert, eine Sammelklage sei nicht gerechtfertigt, weil viele Autoren die Digitalisierung ihrer Bücher begrüßten und somit ein Interessenkonflikt bei den Klägern vorliege. Es verwies auf eine Umfrage, bei der 500 Autoren oder 58 Prozent der Befragten dem Scannen für Suchzwecke zugestimmt hätten. Daher wollte es verhindern, dass die Authors Guild und andere Verbände im Namen der Autoren, Fotografen und Illustratoren vor Gericht ziehen dürfen.

Richter Chin sah dies jedoch anders. „Googles Argument ist haltlos“, schreibt er in der Urteilsbegründung (PDF). „Die führenden Kläger sind angemessene Vertreter des Berufsstandes.“ Die Urheberrechtsklagen der Interessenverbände stünden nicht in Konflikt mit denen anderer Mitglieder des Berufsstandes. Autoren, deren Bücher ebenfalls ohne ihre Zustimmung von Google gescannt wurden, könnten sich den Sammelklagen anschließen. Das sei effektiver und kostengünstiger als tausende Einzelklagen.

In einer ersten Reaktion bezeichnete der Vorsitzende der Authors Guild, Paul Aiken, das Urteil als „Grundsatzentscheidung für alle US-Autoren, deren literarische Werke von Google in Beschlag genommen wurden“. Google-Sprecher Chris Gaither erklärte gegenüber dem Wall Street Journal: „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass Google Books vollständig in Einklang mit dem Urheberrechtsgesetz steht.“

Im nächsten Verfahrensschritt muss nun geklärt werden, ob die vollständige Digitalisierung von Millionen Büchern tatsächlich wie von Google behauptet durch „Fair Use“-Prinzipien gedeckt ist.

[mit Material von Donna Tam, News.com]

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