Fünf EU-Staaten wegen Nichtumsetzung des „Cookie-Gesetzes“ verklagt

Die EU-Kommission geht gegen die Niederlande, Belgien, Portugal, Polen und Slowenien vor. Ihnen droht ein tägliches Zwangsgeld von bis zu 112.000 Euro. Die Niederlande setzt das Gesetz möglicherweise noch diese Woche um.

Die Europäische Kommission zieht gegen fünf Mitgliedstaaten vor den Europäischen Gerichtshof. Sie klagt, weil Belgien, die Niederlande, Polen, Portugal und Slowenien eine als „Cookie-Gesetz“ bezeichnete Änderung des EU-Telekommunikationsrechts nicht umgesetzt haben. Die dafür vorgesehene Frist lief am 25. Mai 2011 ab.

Den Beklagten drohen nun finanzielle Sanktionen. Die EU fordert ein von der Größe des Mitgliedstaats abhängiges tägliches Zwangsgeld. Es beträgt 13.063,68 Euro für Slowenien und 112,190,40 Euro für Polen – das größte der fünf Länder. Die Niederlande, Belgien und Portugal sollen pro Tag 105.688,80 Euro, 70.353,36 Euro beziehungsweise 22.014,72 Euro abführen. Das Zwangsgeld wäre ab dem Datum des Gerichtsurteils bis zum Zeitpunkt der Umsetzung des Gesetzes zu zahlen.

Zum vorgesehenen Termin 25. Mai 2011 hatten sich lediglich Dänemark, Estland und Großbritannien an die Vorgaben der EU gehalten. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte, dass daraufhin gegen die verbliebenen Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden war. Mit Ausnahme der fraglichen fünf Länder hätten sie die Richtlinie in den darauf folgenden Wochen und Monaten in nationales Recht umgesetzt.

Der Sprecher erwartet zudem, dass die Niederlande die Einführung des Cookie-Gesetzes noch in dieser Woche abschließen. „Damit bleiben wahrscheinlich vier Klagen, gegen die sich die Regierungen von Belgien, Polen, Portugal und Slowenien verteidigen müssen.“

Die Änderung der Telekommunikationsrichtlinie bedeutet, dass Websites in der EU das Einverständnis ihrer Besucher einholen müssen, bevor sie einen Cookie auf einem Rechner speichern. Wie diese „Zustimmung“ aussehen muss, wird allerdings nicht vorgegeben. Die britische Datenschutzbehörde geht beispielsweise von einer „stillschweigenden Zustimmung“ aus. Demnach akzeptiert ein Nutzer die Speicherung von Cookies, wenn er nach einem Hinweis darauf seinen Besuch fortsetzt.

Allerdings kam im Lauf der Woche heraus, dass sich die EU selbst nicht an ihre Richtlinie hält und es versäumt, Besucher ihrer Websites auf die Speicherung von Cookies hinzuweisen. Der Datenschutzexperte Stewart Room vermutet, die EU könne argumentieren, dass sie nicht an die Vorgaben gebunden sei, da sie kein Mitgliedstaat sei.

[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]

Hinweis: Artikel von ZDNet.de stehen auch in Google Currents zur Verfügung. Jetzt abonnieren.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, European Union, Internet, Privacy

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Fünf EU-Staaten wegen Nichtumsetzung des „Cookie-Gesetzes“ verklagt

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *