Datenschutzbeauftragte fordern mehr Patientenrechte

Den jetzt im Bundestag diskutierten Entwurf halten sie für unzureichend. Es fehlt etwa an Regeln für die Einbeziehung Dritter und für den Fall des Arztwechsels. Die vorgesehenen Zugriffseinschränkungen für Patienten dagegen gehen zu weit.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, ihren Entwurf für ein Patientenrechtegesetz zu verbessern. Der Gesetzentwurf wurde heute vom Kabinett beraten. Er sieht Regelungen vor, die die Rechte der Patienten in den Augen der Datenschützer nur unzureichend stärken.

Medizin

Auf die „Entschließung“ (PDF), wie das Schriftstück offiziell heißt, einigten sie sich auf der Konferenz der Datenschutzbeauftragten 2012 in Kleinmachnow bei Berlin. Sie betonen, sie seien mit den Zielen der Bundesregierung einverstanden: Die Datenschutzrechte der Patienten müssen durch ein weitergehendes Recht auf Zugang zur Dokumentation ihrer Behandlung und eine aktive Informationsverpflichtung der Ärzte bei Behandlungsfehlern gestärkt werden.

Patienten dürfen aber nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten den Ärzten und Therapeuten gegenüber nicht zu Auskünften verpflichtet werden, die keine Bedeutung für die Behandlung haben. Darüber hinaus sind klare Regelungen für die Archivierung und Löschung der Daten, für die Einbeziehung Dritter und für den Umgang mit der Behandlungsdokumentation beispielsweise im Falle des Wechsels der behandelnden Ärzte erforderlich.

Der Zugang der Patientinnen und Patienten zu der sie betreffenden Behandlungsdokumentation dürfe nur in besonderen Ausnahmefällen eingeschränkt werden, heißt es weiter. Die in dem Entwurf vorgesehenen Beschränkungen nennen die Datenschutzbeauftragten „zu weitgehend und unpräzise“. Zudem müsse klargestellt werden, dass auch berechtigte eigene Interessen der Angehörigen einen Auskunftsanspruch begründen können. Die Notwendigkeit eines modernen Datenschutzrechts zeige sich gerade auf dem Gebiet der sensitiven Gesundheitsdaten, schreibt die Datenschützerkonferenz.

Digitale Verwaltung von Krankenakten ist ein Wachstumsmarkt, auf den beispielsweise Tablet-Hersteller setzen, aber auch Anbieter von Spracherkennungssoftware wie Nuance und natürlich große Konzerne mit umfassendem Angebot wie IBM oder Microsoft. Google hat seinen Clouddienst Health hingegen eingestellt.

In Deutschland fehlt es für solche zentralisierten Dienste jedoch an der rechtlichen Grundlage. Überdies ist die Sicherheitsproblematik ungeklärt: Im März hatte beispielsweise das britische Medizin-Unternehmen Pharmacyrepublic Limited den Verlust von 2000 Patientenakten gemeldet. Ihm war ein Desktop-PC gestohlen worden, der die elektronische Kartei enthielt.

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