ITC-Richter: Apple und RIM verletzen keine Kodak-Patente

Auch im Wiederholungsverfahren ändert sich das Urteil nicht. Apple und RIM verstoßen lediglich gegen einen nach Ansicht des Richters ungültigen Anspruch. Kodak will die Entscheidung nun vor allen Mitgliedern der Kommission anfechten.

Die US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission hat erneut festgestellt, dass Apple und Research In Motion nicht gegen ein Patent von Kodak verstoßen. Das gestern vom Verwaltungsrichter Thomas Pender vorgelegte Urteil (PDF) bestätigt eine Entscheidung der Kommission aus dem vergangenen Jahr.

Logo von Kodak

Dem Urteil zufolge verletzten Mobilgeräte von Apple und RIM einen in dem Patent 6.292.218 genannten Anspruch. Das Schutzrecht beschreibt eine digitale Kamera, die Fotos aufnehmen kann, während eine Vorschau eines Videos angezeigt wird. Der Richter empfiehlt aber, den Anspruch wegen „Offensichtlichkeit“ für ungültig zu erklären.

Im Fall von Apple nutzt lediglich das iPhone 3G unerlaubt Kodaks Technik. iPhone 3G S und iPhone 4 sind nicht betroffen. Das Schutzrecht setzt Kodak auch gegen Samsung ein. Ein anderer ITC-Richter erklärte es in diesem Zusammenhang für gültig.

„Wir freuen uns, dass der Richter zu dem Schluss gekommen ist, dass Apple und RIM Kodaks Patent verletzen“, wird Timothy Lynch, Vizepräsident und Chief Intellectual Property Officer bei Kodak, in einer Pressemeldung zitiert. „Wir werden seine Empfehlung zur Gültigkeit vor der gesamten Kommission anfechten.“ Die Entscheidung des Richters sei nur ein erster Schritt in einem Prozess, den Kodak zu seinen Gunsten beenden werde.

Kodak hatte seine Klage im Januar 2010 eingereicht. Wegen Verstößen gegen das Patent 6.292.218 fordert es ein Importverbot für Smartphones von Apple und RIM. Die Kameras der Handys beider Hersteller sollen eine Technik zur Vorschau von Bildern verwenden, die angeblich durch das Patent geschützt ist.

Schon im Januar 2011 hatte ein Richter keine Verstöße gegen das Patent gefunden. Die ITC widerrief die Entscheidung jedoch und ordnete eine neue Untersuchung an. Durch den Rücktritt des obersten Verwaltungsrichters der ITC wurde das Verfahren zudem weiter verzögert.

Das jetzt ergangene Urteil ist ebenfalls nur vorläufig. Es muss noch von einem sechsköpfigen Gremium der Behörde bestätigt werden. Eine abschließende Entscheidung wird bis zum 21. September 2012 erwartet.

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