Oracle gegen Google: zweite Prozessphase vor dem Abschluss

Die Jury muss über Patentverletzungen beraten. Oracle hält "vorsätzliche" Verstöße für bewiesen. Richter Alsup nennt Oracles Schadenersatzforderungen "hyper-extrem".

Der Java-Prozess erscheint in der fünften Verfahrenswoche noch unübersichtlicher als zuvor. Während urheberrechtliche Fragen aus der ersten Prozessphase weiterhin offen sind, steht die zweite Phase kurz vor dem Abschluss, in der es um mögliche Patentverstöße Googles geht. Erst in der anschließenden dritten Phase soll es um Schadenersatz gehen.

Google und Oracle stellten eine Reihe gegensätzlicher Anträge, die das Verfahren beschleunigen oder erheblich in die Länge ziehen könnten. In der zweiten Phase geht es insbesondere noch um die Frage, ob Google „vorsätzlich“ Patente verletzt hat, wie Oracle zu beweisen versucht. Mit einem seiner Anträge wollte Oracle außerdem erreichen, dass erst mit einer neuen Jury über Schadenersatz entschieden wird.

Eine vorsätzliche Patentverletzung hält Oracle vor allem auf Basis der mehrfachen Zeugenaussagen von Android-Chef Andy Rubin sowie E-Mails von Googles Softwareentwickler Tim Lindholm für bewiesen, die beide eine Schlüsselrolle im Verfahren spielten. Google hingegen argumentiert, dass sowohl Android als auch die Dalvik Virtual Machine ohne Kenntnis des Patentportfolios von Sun Microsystems entwickelt wurden.

In Bezug auf Lindholms E-Mails äußerte sich Richter William Alsup skeptisch und machte Oracle-Anwalt Michael Jacobs darauf aufmerksam, dass die beiden fraglichen US-Patente darin nie erwähnt wurden. „Ich wette mit Ihnen, dass Mr. Lindholm nie von diesen zwei Patenten gehört hat“, fügte er hinzu. Auch die Gültigkeit der Patente steht weiterhin infrage.

Nach den abschließenden Erklärungen der gegnerischen Anwälte werden die Geschworenen über die behaupteten Patentverletzungen beraten. Sofern sie auf Patentverstöße erkennen, muss in der dritten Prozessphase die Höhe des Schadenersatz festgelegt werden. Um die von Google genutzten 37 Java-APIs wird es nach Richter Alsup dabei jedoch nicht gehen, „da diese wesentliche Copyright-Frage noch nicht geklärt ist“.

Die Jury hatte im ersten Teil des Prozesses um die Nutzung von Java in Android eine Urheberrechtsverletzung nur in einem Punkt klar bestätigt. Demnach soll Google neun Zeilen Code unerlaubt verwendet haben, die zur RangeCheck-Methode gehören. Zu berücksichtigen werden nach einer richterlichen Entscheidung außerdem acht dekompilierte und kopierte Dateien sein, die Google zu Testzwecken nutzte.

Richter Alsup dämpfte jedoch Oracles Erwartungen auf eine hohe Schadenersatzsumme. Er bezeichnete es als „hyper-extreme Vorstellung“, für neun Zeilen Code einige hundert Millionen oder sogar Milliarden Dollar zu bekommen.

[mit Material von Rachel King, News.com]

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