US-Prozess gegen Megaupload-Gründer könnte ausfallen

Das geht aus Aussagen des zuständigen US-Richters Liam O'Grady hervor. Eine Strafanzeige hat Kim Schmitz anscheinend nie erhalten. Seine Auslieferung ist dadurch gefährdet.

Ein US-Bezirksrichter hat das FBI darüber informiert, dass der Prozess gegen Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom möglicherweise nicht stattfinden kann. Richter Liam O’Grady sagte, er sei nicht sicher, „ob wir in diesem Fall überhaupt ein Verfahren haben werden“. Anscheinend ist Megaupload und Schmitz die Strafanzeige nie in aller Form zugestellt worden, wie der New Zealand Herald berichtet. Das könnte die Auslieferung des Deutschen an die USA vereiteln.

Kim Schmitz (Screenshot: Greg Sandoval/News.com)
Kim Schmitz (Screenshot: Greg Sandoval/News.com)

Schmitz‘ US-Anwalt Ira Rothken erklärte der Zeitung zufolge, es sei gar nicht möglich gewesen, Megaupload wegen krimineller Handungen anzuzeigen. Man könne das Unternehmen höchstens in einem Zivilverfahren anklagen – und Schmitz separat. „So, wie ich das verstehe, haben sie es nicht gemacht, weil sie nicht können“, sagte Rothken. „Wir glauben nicht, dass Megaupload strafrechtlich verfolgt werden kann, weil es nicht der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegt.“ Anders als als bei Personen haben amerikanische Gerichte bei Firmen außerhalb der USA keine Möglichkeit, sie zu belangen.

Staatsanwalt Jay Prabhu hält laut New Zealand Herald dagegen: Möglicherweise spiele der Umstand gar keine Rolle, weil Schmitz 68 Prozent des Unternehmens gehörten. Es handle sich nicht um den Fall eines normalen Unternehmens. „Das sind sieben Leute, die nicht aufkreuzen wollen.“

Voraussichtlich im August steht eine Anhörung über Schmitz‘ Auslieferung an. Nach Angaben des New Zealand Herald gibt es jedoch auch damit Probleme. Die USA beschuldigen ihn demnach, Mitglied einer Bande organisierter Krimineller zu sein, worauf fünf Jahre Gefängnis stehen. Um eine Auslieferung zu erreichen, müsse das potenzielle Strafmaß mindestens fünf Jahre betragen; auf Urheberrechtsverletzungen stünden in Neuseeland jedoch nur vier.

Schmitz selbst meldete sich via TorrentFreak zu Wort. „Die US-Regierung hat Megaupload aufgelöst, Megavideo und zehn andere Tochterfirmen, inklusive eines Unternehmens namens N1 Limited, das eine Modelinie entworfen hat“, sagte der Megaupload-Gründer dem Blog. „Sie haben 220 Arbeitplätze kaputt gemacht. Millionen seriöser Nutzer haben keinen Zugriff auf ihre Dateien.“

Behörden in Neuseeland hatten Mitte März einen Verfahrensfehler bei der Beschlagnahmung des Vermögens des Megaupload-Gründers eingeräumt. Wie der New Zealand Herald berichtete, wurde von der Polizei die falsche Art von Durchsuchungsbefehl beantragt. Die verwendete Anordnung erlaubte es Schmitz nicht, zuvor ein Gericht für eine Anhörung anzurufen – was wohl der Fehler war.

Als Folge muss die Justiz möglicherweise den nach einer Durchsuchung der Villa des 38-Jährigen konfiszierten Besitz zurückgeben. Derzeit finden laut New Zealand Herald Gespräche statt, Schmitz‘ Frau Mona ihren Schmuck sowie ihren persönlichen Besitz zurückzugeben.

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