Facebook erweitert Dateneinsicht für Nutzer

Sie können künftig Informationen über Freundschaftsanfragen, Beziehungsstatus, Handynummern und Wohnort herunterladen. Facebook stellt auch ältere Angaben bereit. Die Funktion wird ab sofort schrittweise ausgerollt.

Wer bei Facebook Einsicht in seine Profildaten beantragt, soll künftig auch Informationen über Freundschaftsanfragen, Beziehungsstatus, Handynummern und Wohnorte erhalten. Das gilt auch für ältere Angaben, wie das Social Network in einem Pinnwand-Eintrag mitgeteilt hat. Ausgerollt wird die Funktion demzufolge schrittweise und ab sofort.

Nach eigenen Angaben will Facebook in Zukunft mehr Kategorien von Informationen zum Herunterladen bereitstellen. Einsicht in die eigenen Daten erhalten Nutzer in den Allgemeinen Kontoeinstellungen unter dem Link „Lade deine Daten herunter“. Damit geht Facebook wenige Wochen vor seinem geplanten Börsengang einen Schritt auf Datenschützer zu.

Gleichzeitig bestätigt es mit dem Hinweis auf „ältere Daten“, dass es tatsächlich auch vom Nutzer bereits gelöschte Informationen weiter vorhält. Diesen Umstand hatte etwa der Wiener Jurastudent Max Schrems aufs Schärfste kritisiert. Anfang Februar redete Facebook sich darauf hinaus, es gebe „technische Probleme“ beim Löschen von Daten.

Schrems löste vergangenen Oktober durch formelle Beschwerden eine Untersuchung aus. Er hatte zuvor auf Nachfrage eine CD von Facebook erhalten, die persönliche Daten über ihn aus einem Zeitraum von drei Jahren enthielt. Die irische Datenschutzbehörde (Data Protection Commissioner, DPC) warf Facebook daraufhin vor, von Nutzern und auch Nichtmitgliedern ohne deren Wissen Schattenprofile anzulegen. Die DCP ist zuständig, weil Facebook sein Europageschäft von Irland aus betreibt.

Zuletzt hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, ein Recht auf Datenportabilität gefordert. Nutzer verlagerten immer mehr Aspekte ihres Lebens ins Netz. Anbieter könnten daher die Richtlinien für die Nutzung ihrer Angebote nicht mehr einfach nach Gutdünken ändern.

Nach Ansicht des Datenschützers reicht es nicht aus, Veränderungen – etwa der AGB – bekannt zu geben, wenn Anwender letztendlich keine Wahl haben, weil sie ohne Zustimmung den Dienst nicht weiter nutzen können. Dies gelte insbesondere für Dienste, die fester Bestandteil des Alltagslebens geworden seien. Schaar sprach sich dafür aus, in einem solchen Fall wenigstens die Möglichkeit einzurichten, die Daten zurückzuholen. „Dieser Aspekt müsste in der Rechtsordnung stärker als bisher verankert werden.“

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