Neil Young lässt sich sein Musik-Dateiformat schützen

Das US Patent and Trademark Office hat sechs Termini zur Nutzung freigegeben. Young muss nun eine Veröffentlichung folgen lassen. Es soll sich um einen cloudbasierten Musikdienst in Studioqualität handeln.

Der Musiker Neil Young hat sich sechs Warenzeichen rund um sein geplantes Audio-Dateiformat schützen lassen. Das berichtet die Musikzeitschrift Rolling Stone. Dem US Patent and Trademark Office (USPTO) liegen ihm zufolge Anträge zu „21st Century Record Player“, „Earth Storage“ und „Thanks for Listening“ vor. Rolling Stone merkt humoristisch an, dass es sich dabei nicht um Songtitel handle. Die anderen drei beantragten Warenzeichen heißen „Ivanhoe“, „Storage Shed“ und „SQS“, was für „Studio Quality Sound“ steht.

Neil Young (Screenshot: CNET)
Neil Young (Screenshot: CNET)

Der Antrag stammt vom Juni 2011. Darin ist von „online und über den handel angebotenen Diensten“ die Rede, die „Musik und künstlerische Darbietungen“ umfassen, „hochauflösende, aus dem Internet herunterladbare Musik und Video, sowie ab Werk bespielte digitale Medien, die abspielbare Aufzeichnungen von Musik und Video enthalten.“

Youngs Agentur zufolge ist der Rockstar noch nicht bereit, über die Details seines Formats zu sprechen. Dabei sind viele Fakten längst bekannt – etwa aus Youngs Autobiografie „Waging Heavy Peace“, die vergangenes Jahr bei Blue Rider Press erschienen war und in der er ein provisorisch „Pono“ genanntes Audioformat schilderte, das Studioqualität liefern solle. Es sieht cloudbasierte Bibliotheken vor, aus denen die Hörer ihre Songs beziehen können.

In einem Beitrag auf Youngs Website vom Mai 2011 heißt es, schon die CD habe die Hörer um die volle Musikerfahrung gebracht. Musikdownloads hätten die Situation noch verschlimmert. Und im Februar 2012 renommierte Young dann in einem Interview damit, dass er mit Apple und dessen CEO Steve Jobs an dem Projekt gearbeitet habe. Für MP3 hatte er erneut nur Schelte übrig, da es nur „5 Prozent der Daten der ursprünglichen Aufnahme“ enthalte.

Dem USPTO zufolge sind die Warenzeichen registriert und Stand 23. März 2012 nutzbar. Laut Rolling Stone ist nun eine Veröffentlichung binnen 30 Tagen nötig. Young müsse jetzt auch nachweisen, wie er sie nutzen wolle.

[mit Material von Daniel Terdiman, News.com]

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