TripAdvisor reicht EU-Wettbewerbsbeschwerde gegen Google ein

Wie etliche andere Unternehmen wirft es dem Suchkonzern "wettbewerbswidrige und unfaire Praktiken" vor. Google will mit den Aufsichtsbehörden kooperieren. Eine Entscheidung von Kommissar Joaquín Almunia wird noch im April erwartet.

Mit TripAdvisor hat ein weiterer Online-Reiseanbieter eine EU-Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Er wirft dem Suchkonzern „wettbewerbswidrige und unfaire Praktiken vor, die dem Wohl des Marktes und der Verbraucher schaden“, wie Bloomberg berichtet.

„Wir hoffen, dass die Kommission sofort korrigierend einschreitet, um einen gesunden Online-Wettbewerb sicherzustellen, der Innovation im Internet fördert“, zitiert Bloomberg aus einer Mitteilung von TripAdvisor. Google liegt die jüngste Beschwerde nach eigenen Angaben noch nicht. Man werde etwaige Bedenken weiterhin mit der Kommission diskutieren, weil es immer Raum für Verbesserungen gebe, sagte Al Verney, Sprecher für Google in Brüssel.

Ende vergangener Woche hatte sich schon TripAdvisors Schwesterunternehmen Expedia den zahlreichen EU-Beschwerden gegen Google angeschlossen. Es will Beweise vorlegen, dass der Internetkonzern durch seine Suchpraktiken einen fairen Wettbewerb verhindere.

Eine Entscheidung von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia wird nach Ostern erwartet. Er könnte ein offizielles Verfahren gegen Google starten oder die Nachforschungen einstellen.

TripAdvisor ist wie Expedia Teil der Interessengruppe Fair Search, in der sich im Februar etliche Google-Konkurrenten zusammenfanden. Ihr Ziel ist es nach eigenen Angaben, „Wirtschaftswachstum, Innovation und Wahlmöglichkeiten zu fördern“, indem man Alternativen bei der Online- und der Mobilsuche fördere und verteidige.

Insgesamt liegen der EU nun 13 Kartellbeschwerden gegen Google vor. Die Mehrzahl kommt von kleineren europäischen Wettbewerbern, die sich in der Google-Suche abgewertet glauben. Teil von Fair Search ist aber auch Microsoft, das im März 2011 eine Kartellbeschwerde eingereicht hatte. Google „mauert den Zugang zu Inhalten und Daten zu, den Wettbewerber benötigen, um den Anwendern Suchergebnisse zu liefern und Anzeigenkunden anzuziehen“, heißt es darin.

Almunia hatte sich vergangenes Jahr schon einmal besorgt über Googles Position im Suchmarkt geäußert. Eine zweite EU-Untersuchung beschäftigt sich mit Googles Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre und der Frage, ob diese ausreichend sind.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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