Spielzeughersteller Hasbro kann Verkauf des Transformer Prime nicht stoppen

Der Richter sieht keine Verwechslungsgefahr zwischen Tablet und Actionfiguren. Er lehnt eine einstweilige Verfügung gegen Asus ab. Zum Prozess Hasbro gegen Asus um den Markennamen wird es trotzdem kommen.

Ein Richter hat eine einstweilige Verfügung gegen das Asus-Tablet Transformer Prime abgelehnt. Er entschied damit gegen Hasbro, das „Transformers“ genannte Spielzeug-Roboter herstellt – und zwar seit Mitte der Achtzigerjahre. Der Spielzeughersteller glaubt, dass Asus bewusst den Erfolg dieser Actionfiguren als Assoziation nutzt.

Der Richter schreibt laut PaidContent: „Das Eee Pad Transformer und Eee Pad Transformer Prime wirken nicht wie Gimmicks, und es ist auch keine Ähnlichkeit der Produkte von Asus und Hasbro hinsichtlich Nutzung oder Funktion festzustellen.“ Hasbro sei es nicht gelungen, einen Grund zu liefern, warum Kunden das Tablet mit dem Spielzeug verwechseln könnten.

Die Ähnlichkeit hält sich in Grenzen: Eee Pad Transformer Prime von Asus und Transformer von Hasbro (Bilder: Asus, Hasbro).
Die Ähnlichkeit hält sich in Grenzen: Eee Pad Transformer Prime von Asus (links) und Transformer von Hasbro (Bilder: Asus, Hasbro).

Der Richter hat nur eine einstweilige Verfügung verweigert, die er als „außergewöhnliches und drastisches Mittel“ bezeichnete. Der Ausgang des anstehenden Prozesses ist dennoch offen.

Ein Sprecher von Hasbro kommentierte, man sei zwar anderer Ansicht als der Richter, begrüße aber dessen Aussagen zur relativen Stärke der Marken „Transformers“ und „Transformer Prime“. Man werde weiter alle Schritte unternehmen, um seine weltweit etablierten Marken zu verteidigen.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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Themenseiten: Asus, Gerichtsurteil, Mobil, Mobile, Tablet

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