Von Facebook-Kläger Ceglia vorgelegte E-Mails sind offensichtlich gefälscht

Das Social Network hat 200 originale Nachrichten gefunden. Sie widersprechen denen, die der New Yorker in den laufenden Prozess eingebracht hat. Facebook will die Klage nun abweisen lassen.

Facebook hat das zuständige Gericht darum gebeten, die Klage von Paul D. Ceglia abzuweisen. Der New Yorker Holzpellethändler behauptet, ihm stünden mindestens 50 Prozent am Social Network zu. 2003 hatte dessen Gründer und CEO Mark Zuckerberg für Ceglia gearbeitet.

Prozess um Facebook

Nach Angaben des Wall Street Journal (WSJ) hat Facebook die Server der Universität Harvard durchforstet und 200 E-Mails von Zuckerberg und Ceglia entdeckt. Die Anwälte des Social Network verglichen diese dann mit den von Ceglia vorgelegten Nachrichten. Letztere seien „Fälschungen, und diese ganze Klage ist Betrug und eine Lüge“, schrieben Facebooks Anwälte laut WSJ in einer Eingabe an das Gericht. Die jetzt vorliegenden Beweise sollten ihrer Ansicht nach genügen, um die Klage abzuweisen.

Ceglia hatte Ende Juni 2010 Klage gegen das Soziale Netz eingereicht. Facebook behauptete von Anfang an, dass dessen Beweise – ein augenscheinlicher Vertrag mit Zuckerberg sowie diverse E-Mails – Fälschungen seien. Mitte Dezember 2011 erklärten von Facebook engagierte Experten, die Tinte auf dem Vertrag sei keine zwei Jahre alt. Ceglia habe versucht, das Dokument künstlich älter erscheinen zu lassen.

Auch um den E-Mail-Verkehr zwischen Zuckerberg und Ceglia ist ein heftiger Streit entbrannt. Schon im Juni 2011 hatten Facebook und sein CEO einen Antrag gestellt, den von Ceglia vorgelegten Vertrag sowie E-Mails und alle Computer, die sich in Ceglias Besitz und im Haus seiner Eltern befinden, untersuchen zu dürfen. Dem kam Bezirksrichter Leslie G. Foschio im August nach und forderte Ceglia auf, Informationen über seine E-Mail-Konten offenzulegen – eine Anweisung, der dessen Anwalt auf Ceglias Geheiß allerdings nicht nachkam.

Facebook reichte daraufhin im Oktober einen Antrag auf Herausgabe der Daten ein – dem Ceglia erneut nicht Folge leistete. Richter Foschio verurteilte ihn daraufhin Mitte Januar 2012 zu einem Bußgeld von 5000 Dollar und wies ihn zudem an, einen Teil von Facebooks Anwaltskosten und sonstigen Ausgaben zu übernehmen – die sich letztlich auf fast 76.000 Dollar summierten. „Die Umstände, unter denen [Ceglia] versucht hat, der gerichtlichen Aufforderung nicht zu entsprechen, weisen eindeutig auf einen Mangel an Respekt hin, der nicht geduldet werden kann“, erklärte Foschio.

Ende Februar beantragte Facebook, vier bisher von Ceglia geheimgehaltene E-Mail-Konten einzusehen. Eines davon soll „getzuck@gmail.com“ heißen. Die Konten seien von Facebooks Forensikexperten entdeckt worden, erklären die Anwälte des Unternehmens in ihrem Antrag.

Ceglia engagierte Anfang März fünf zusätzliche Anwälte der Kanzlei Milberg LLP. Diese ist dafür bekannt, Investoren und Privatleute erfolgreich in Sammelklagen zu vertreten und Vergleiche zu schließen. Das National Law Journal nahm die Kanzlei 2011 in seine „Plaintiffs‘ Hot List“ auf. Sanford P. Dumain, der jetzt auch Ceglia vertritt, war unter anderem einer der Hauptanwälte in einer Klage gegen Tyco International von 2007, die mit einem 3,2 Milliarden Dollar schweren Vergleich endete.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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