Google wegen neuer Datenschutzregeln verklagt

Sowohl in New York als auch in Kalifornien haben Nutzer Sammelklagen eingereicht. Ihnen geht es um Schadenersatz und - im Fall der Kalifornier - um eine Unterlassungsverfügung. Sie sehen sich von Google getäuscht.

Nutzer aus den US-Bundesstaaten New York und Kalifornien ziehen gegen Google vor Gericht: Sie haben zwei Klagen gegen die seit 1. März geltenden neuen Datenschutzregeln des Konzerns eingereicht. Beide Gruppen haben zudem Antrag auf Sammelklage gestellt.

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Drei Anwender aus New York sehen sich von Google getäuscht, wie die LA Times berichtet. Der Suchanbieter habe seine Nutzer darüber im Unklaren gelassen, was die Zusammenlegung seiner der Datenschutzregeln von 60 verschiedenen Produkte tatsächlich bedeute.

Die Kläger – David Nisenbaum, Pedro Marti und Allison C. Weiss – sehen sich auch als Vertreter aller Android-Nutzer. Schließlich benötigten diese ein Google-Konto, um viele der Funktionen des Betriebssystems zu nutzen.

Googles habe sich schon allein deshalb der Irreführung schuldig gemacht, weil eine Veränderung der Regeln gegen die bisherigen verstoße, heißt es in der Beschwerde (PDF). Der Suchkonzern habe damit den Computer Fraud Abuse Act verletzt, der den Betrug mit Hilfe von Informationstechnik verbietet, ebenso den Federal Wiretap Act, weil Google seine Nutzer aushorche und mit den gesammelten Informationen Geschäfte treibe. Auch dem Stored Electronic Communications Act habe es zuwidergehandelt, weil es mit dem Zugriff auf persönliche Informationen seine Befugnisse überschreite. Die Kläger fordern Schadenersatz.

In einer zweiten Sammelklage verlangen Robert De Mars und Lorena Barrios nicht nur Schadenersatz, sondern auch eine Unterlassungsverfügung. Anschließen kann sich jeder US-Bürger, der zwischen dem 19. August 2004 und dem 29. Februar 2012 ein Google-Konto besessen hat und es auch seit dem 1. März 2012 weiter nutzt – seitdem die neuen Regeln in Kraft sind.

Google-Sprecher Chris Gaither erklärte sich gegenüber der LA Times zu keiner Stellungnahme bereit. Schon bei der Ankündigung der Änderung seiner Datenschutzregeln im Januar sowie bei deren Inkrafttreten am 1. März hatte der Suchanbieter aber betont, dass es primär darum gehe, den Datenschutz zu vereinfachen und leichter verständlich zu machen. Die Möglichkeiten zur Kontrolle seitens der Nutzer blieben die gleichen.

In Europa sieht sich Google indes mit einer von der Artikel-29-Datenschutzgruppe in Auftrag gegebenen Untersuchung konfrontiert. Das Gremium berät die EU in Datenschutzfragen. Durchgeführt wird die Prüfung von der französischen Behörde Commission Nationale de l’Informatique (CNIL).

Anfang der Woche hatte die CNIL einen Brief mit 69 detaillierten Fragen an den Suchanbieter geschickt. Sie sollen klären, wie die Konsequenzen von Googles neuen Datenschutzregeln für die Nutzer aussehen – egal ob sie ein Google-Konto haben oder passiv auf anderen Sites in Berührung mit Googles Diensten kommen (etwa via Analytics oder Werbeanzeigen). Die Datenschützer wollen etwa wissen, wie viele Beschwerden der Konzern wegen der neuen Regeln bisher erhalten hat. Er hat jetzt bis zum 5. April Zeit, die Fragen zu beantworten.

Class Action Lawsuit against Google in California filed March 20

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