Apple wegen kostenpflichtigem Support „Apple Care“ abgemahnt

Der Hersteller weist nicht darauf hin, dass gesetzlich eine Gewährleistung von zwei Jahren greift. Das verlangt aber ein EU-Gesetz. Elf Verbraucherschutzorganisationen in Europa geben Apple bis 30. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Apples kostenpflichtige Garantie-Erweiterung „Apple Care Protection Plan“ führt Kunden möglicherweise in die Irre. Aus diesem Grund hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) dem Hersteller zusammen mit zehn weiteren europäischen Organisationen eine Abmahnung geschickt. Apple werbe online für eine gebührenpflichtige Herstellergarantie, ohne deutlich auf die bestehende Gewährleistung hinzuweisen. Bis zum 30. März hat das Unternehmen nach Angaben des vzbv jetzt Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Apple Care (Screenshot: ZDNet)

Auf seiner Website schreibt Apple, alle Macs und Displays „werden mit einer einjährigen Herstellergarantie und bis zu 90 Tagen standardmäßigem Telefonsupport geliefert“. Mit dem Apple Care Protection Plan lasse sich der Anspruch auf bis zu drei Jahre ab Kaufdatum verlängern. Für den iMac kostet die erweiterte Garantie beispielsweise 179 Euro. Bei Macbook Air und Macbook Pro mit 13 Zoll sind es 249 Euro, bei den größeren Macbooks Pro 349 Euro. Für das iPad lässt sich nur eine Zweijahresgarantie abschließen, die 79 Euro kostet.

Nach Auffassung des vzbv klärt Apple jedoch nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler auf. In der EU sind das mindestens zwei Jahre ab Kaufdatum – unabhängig von einer Herstellergarantie. „Geben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssen sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen“, heißt es in einer Stellungnahme des vzbv.

Diesen Anprüchen genüge Apple aber nicht. Vielmehr könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch auf Gewährleistung mehr hätten. Damit halte der iPhone-Hersteller seine Kunden aber davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen – was unlauterem Wettbewerb gleichkomme.

Koordiniert wird die Aktion von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC (PDF). Neben dem vzbv aus Deutschland sind Verbraucherschutzorganisationen aus Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien daran beteiligt.

Apple suggeriert auf seiner Website, dass Kunden ohne seine Garantie-Erweiterung nur ein Jahr Anspruch auf Gewährleistung hätten (Screenshot: ZDNet).
Apple suggeriert auf seiner Website, dass Kunden ohne seine Garantie-Erweiterung nur ein Jahr Anspruch auf Gewährleistung hätten (Screenshot: ZDNet).

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5 Kommentare zu Apple wegen kostenpflichtigem Support „Apple Care“ abgemahnt

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  • Am 19. März 2012 um 22:43 von Clemencemunich

    Gewährleistung ist nicht Support/Garantie
    "Apple suggeriert auf seiner Website, dass Kunden ohne seine Garantie-Erweiterung nur ein Jahr Anspruch auf Gewährleistung hätten." – Wurde hier etwa falsch recherchiert oder gar nicht? Da steht doch deutlich "Standardsupport". Die Herstellergarantie ist nur 1 Jahr. Es fällt kein Wort über die Gewährleistung, die in Deutschland gesetzlich auf 24 Monate geregelt ist. D.h. bei der Übergabe des Gerätes sei dieser defekt gewesen. Was mit Apple Care angeboten wird, ist der zusätzliche Support, zusätzliche Jahre Garantie UND der Kundendienst! Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun.

    • Am 20. März 2012 um 12:17 von Rico

      AW: Apple wegen kostenpflichtigem Support „Apple Care“ abgemahnt
      Ich glaube mal nicht das der Bundesverband der Verbraucherzentralen hier falsch recherchiert hat und es ist eindeutig zu erkennen das laut der Grafik der Kunde nach 1 Jahr keine kostenlose Reperature mehr bekommt falls das Geräte defekt ist was ja in Deutschland ganze 2 Jahre sein würde.

      • Am 20. März 2012 um 21:13 von Angelika

        AW: Apple wegen kostenpflichtigem Support „Apple Care“ abgemahnt
        Oh Mann – wie nennt man denn dann den Austausch des IPods meiner Nichte der 5 Jahre alt war — kostenlos und gegen neues Modell getauscht.
        Es werden mit Care auch eigene Fehler abgedeckt, die man dummerweise verursacht hat — und das deckt in unserem ach so servicefreundlichen Deutschland keine einzige Garantie ab. — Es wurde schon richtig gestellt: es besteht ein Unterschied zwischen Gewährleistung für defekte und Support mit erweiterter Kulanz wenn man Fehler selbst verursacht. Ein Fehler am Display meines IMacs wurde auch ohne Probleme nach Garantie kostenlos ausgetauscht. Vielleicht sollten diejenigen die recherchieren das mal richtig tun und nicht vom hören sagen bzw. lesen was man lesen will ihre Position vertreten.

        • Am 24. März 2012 um 7:31 von User

          AW: Apple wegen kostenpflichtigem Support „Apple Care“ abgemahnt
          Äh ja klar. 5 Jahre altes Apple Gerät eben mal so einfach gegen ein Neues getauscht. Ohne Grund. Apple ist ja der reinste Sozialkonzern. Wozu gesetzliche Gewährleistungen, wozu Versicherungen… Apple tauscht doch sowieso alles automatisch nach x-Jahren gegen NEU? Dass ich nicht lache.
          Zudem würde Apple jetzt nicht versuchen Zusatzversicherungen dem Verbraucher hier unterzujubeln. Das geht bei Amazon mit der Ergo Versicherung aber auch vieeeel günstiger.
          So long, viel Spaß mit eurem KlickiBunti SchnickiSchnacki P-Apple Zeugs.

  • Am 4. Januar 2013 um 12:05 von Rogger

    Hm, Apple scheint die Abmahnung nicht ernst genommen zu haben, den diese Informationen ist z.B. auf http://www.apple.com/de/support/products/mac.html immer noch in unveränderter Form zu finden und da ist immer noch von „Einjähriger Herstellergarantie“ die Rede…

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