Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Gesetz für Nutzerprofile

Nach Ansicht von Peter Schaar dürfen Unternehmen nicht ohne Einwilligung der Nutzer Daten speichern. Selbstverpflichtungen hält er für unzureichend. Die Bundesregierung soll gesetzliche Rahmenbedingungen festlegen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat sich für ein Gesetz ausgesprochen, das das Erstellen von Nutzerprofilen im Internet regelt. „Es kann nicht angehen, dass Unternehmen wie Google Profile ihrer Nutzer ohne deren Einwilligung erstellen“, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Peter Schaar (Bild: BfDI)
Peter Schaar (Bild: BfDI)

Zudem könne es nicht Sache der Wirtschaft sein, festzulegen, wie lange ein Internetdienst die Daten zu einem Nutzerprofil speichern dürfe, so Schaar weiter. Hier sieht er vielmehr den Gesetzgeber in der Pflicht. In seinem Appell an die Bundesregierung macht der Bundesdatenschutzbeauftragte sich für Rahmenbedingungen für eine „informierte Einwilligung“ stark.

Von Selbstverpflichtungen der Wirtschaft hält Schaar indes wenig. Eine solche Selbstverpflichtung könne keine gesetzliche Garantie ersetzen, wie das Beispiel von Googles Geodatendienst Street View zeige. Denn auch nach einem Jahr habe Google die Selbstverpflichtung noch nicht umgesetzt.

Damit kritisiert Schaar auch den Vorschlag von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der Soziale Netze mit einem allgemeinen Verhaltenskodex zu besserem Datenschutz verpflichten will. Dieser Strategie räumt Schaar keine Erfolgschancen ein, denn „der Markt allein ist eben nicht der bessere Datenschützer“.

Anfang der Woche hatte Schaar vor dem am Dienstag in Deutschland gestarteten Musikstreaming-Dienst Spotify gewarnt. Er kritisiert, dass durch den Facebook-Zwang bei der Anmeldung keine pseudonyme Nutzung möglich sei, wie sie das Telemediengesetz vorschreibe.

[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]

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