Mehr Schutz im Internet vor Abofallen: Bundestag beschließt Gesetz

Die Kosten müssen künftig in einem deutlichen Hinweis vermerkt sein. Auch das Widerspruchsrecht der Verbraucher wird gestärkt: Künftig müssen die Anbieter den Vertragsabschluss nachweisen. In Deutschland gab es bisher rund 5,4 Millionen Opfer.

Der Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, das sich gegen Abofallen im Internet richtet. Künftig muss bei jedem Bestellvorgang eine Schaltfläche mit einem klaren Hinweis auf die Kosten einer Bestellung eingeblendet werden. Eine „einfache, klare, verständliche und technikneutrale Regelung“ sei das, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) noch im Vorfeld der Abstimmung.

Bundestag

Zustimmung für das Gesetz kommt vom Hightech-Branchenverband Bitkom. „Der Bitkom begrüßt ausdrücklich, wenn die Politik gegen Internet-Betrüger vorgeht“, so der Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der Branchenverband hat zudem einige Informationen für Betroffene zusammengestellt.

Betrüger locken beispielsweise mit vermeintlichen Gratisinhalten und schieben registrierten Besuchern im Kleingedruckten kostenpflichtige Abonnements unter. Unterhaltung, Tipps, Witze, Hausaufgabenhilfen oder Gratis-Software werden den Ahnungslosen Nutzern als Köder hingehalten. Dennoch können sich Verbraucher auch ohne das entsprechende Gesetz gegen diese Abzocke schützen. Rohleder erklärt: „Am besten beugt man vor, indem man ohne triftigen Grund keine Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt, dubiose Angebote grundsätzlich meidet und im Zweifel das Kleingedruckte liest.“

Für viele Verbraucher kommt dieser Rat zu spät. Laut Ifas haben deutschlandweit bereits 5,4 Millionen solche Gratis-Angebote abgeschlossen und sollen nun, häufig ohne einen Gegenwert zu erhalten, zwischen 50 und 70 Euro bezahlen. Die Absender drohen mit Inkasso-Unternehmen oder Anwälten. Monatlich sollen demnach rund 22.000 Beschwerten bei Verbraucherschutzorganisationen eingehen.

Mit dem neuen Gesetz wird auch das Widerspruchsrecht der Verbraucher gestärkt. Wenn ein Kunde sich betrogen fühlt und die Zahlung verweigert, dann müssen künftig die Anbieter nachweisen, dass der Kunde via Web die Zahlungsbereitschaft ausdrücklich erklärt hat.

Ob das Gesetz, mit dem der Bundestag eine EU-Richtlinie umsetzt, allerdings das Problem tatsächlich aus der Welt schafft, bleibt abzuwarten. Denn die Betrüger-Branche ist kreativ und entwickelt ständig neue Geschäftsmodelle.

Die Opposition – mit Ausnahme der Linkspartei – stimmte dem Gesetz zwar zu, doch geht es Rot-Grün nicht weit genug. So hatten die Grünen den Vorschlag eines verbindlichen Musters für einen Bestellvorgang eingebracht. Allerdings konnten sich die Abgeordneten mit diesem Vorschlag nicht durchsetzen.

Die SPD kritisiert auch, dass dieses Gesetzt erst jetzt auf den Weg kommt. Sie habe sich schon mehrfach für diese Gesetzesänderung stark gemacht. So hätte sich der Schaden in der Bevölkerung schon längst minimieren lassen. Die Linke enthielt sich der Abstimmung. Die Abgeordnete Caren Lay begründet das damit, dass mit dem Gesetz auch Inkassounternehmen stärker zu maßregeln gewesen seien.

[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]

Wer sich schon jetzt vor Abofallen und anderen verdächtigen Seiten schützen will, installiert das Browser-Plug-in WOT. Es warnt auf der Basis von Nutzerbewertungen vor entsprechenden Seiten.(Screenshot: ZDNet)
Wer sich schon jetzt vor Abofallen und anderen verdächtigen Seiten schützen will, installiert das Browser-Plug-in WOT. Es warnt auf der Basis von Nutzerbewertungen vor entsprechenden Seiten. (Screenshot: ZDNet)

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