Megaupload-Gründer Kim Schmitz bleibt auf freiem Fuß

Der Oberste Gerichtshof in Auckland sieht anders als die Staatsanwaltschaft keine Fluchtgefahr. Bis zur Auslieferungsverhandlung im August muss Schmitz strenge Auflagen erfüllen. Beispielsweise ist ihm die Internetnutzung untersagt.

Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom muss vorerst nicht zurück ins Gefängnis. Neuseelands Oberster Gerichtshof in Auckland hat einen von den USA unterstützten Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, Schmitz wegen Fluchtgefahr wieder in Haft zu nehmen, wie unter anderem Associated Press meldet. Der gebürtige Kieler war vor einer Woche nach einem Monat Untersuchungshaft überraschend auf Kaution frei gekommen.

Kim Schmitz kurz nach seiner Verhaftung (Bild: 3News.co.nz)
Kim Schmitz kurz nach seiner Verhaftung (Bild: 3News.co.nz)

Der zuständige Richter Tim Brewer wies die Vermutungen der Staatsanwalt zurück, Schmitz verfüge noch über verstecktes Vermögen, das ihm eine Flucht ermöglichen könne. Der 38-Jährige muss bis zur Verhandlung über seine mögliche Auslieferung an die USA im August weiterhin strenge Auflagen befolgen: Er darf sich nur in der Nähe seines gemieteten Anwesens nahe Auckland aufhalten und die Nutzung des Internets ist ihm untersagt.

Neuseeländischen Medienberichten zufolge hat Schmitz am Dienstag das Gericht gebeten, Teile seines beschlagnahmten Vermögens freizugeben, damit er und seine Familie Geld zum Leben hätten. Angeblich forderte er 180.000 US-Dollar pro Monat, um unter anderem Bodyguards und sonstiges Personal bezahlen zu können.

In den USA werden dem Megaupload-Gründer organisierte Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen, Geldwäsche und Piraterie zur Last gelegt. Nach seiner Verhaftung wurde ein Großteil seines Besitzes beschlagnahmt, darunter Luxusautos und Bargeld in Millionenhöhe. Ihm und seinen Mitstreitern drohen bis zu 20 Jahre Haft. Sie sollen über 175 Millionen Dollar eingenommen haben. Das US-Justizministerium schätzt den entstandenen Schaden sogar auf über 500 Millionen Dollar.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

Themenseiten: Gerichtsurteil, Internet, Urheberrecht

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