US-Verbraucherschützer reichen bei FTC Beschwerde gegen Google ein

Nach EPIC kritisiert auch das Center for Digital Democracy (CDD) Googles neue Datenschutzrichtlinien. Es wirft dem Internetkonzern vor, gegen einen früheren Vergleich mit der FTC zu verstoßen.

Google ist weiter unter Beschuss wegen seiner neuen Datenschutzrichtlinien, die ab dem 1. März gelten und insgesamt rund 60 frühere Einzelregelungen zusammenführen. Das Center for Digital Democracy (CDD) hat bei der US-Handelsaufsicht FTC Beschwerde eingereicht. Seiner Ansicht nach verstoßen die neuen Richtlinien gegen einen früheren Vergleich zwischen der FTC und Google, mit dem sich das Unternehmen zu umfassenden Datenschutzmaßnahmen verpflichten musste.

Das CDD ist eine Organisation, die öffentliche Interessen rund um digitale Kommunikation vertritt, sich für Verbraucherschutz ebenso wie für Meinungsfreiheit engagiert. Es folgt mit seiner Beschwerde einer ganz ähnlichen des Electronic Privacy Information Center (EPIC). Das CDD argumentiert dabei, Google täusche die Anwender hinsichtlich der „wahren Gründe“ für die neuen Richtlinien. Sie verstießen außerdem gegen Googles Verpflichtung, die Zustimmung der Nutzer einzuholen, bevor sie Informationen mit anderen teilen. Google hatte weitreichende Zusicherungen im Vergleich mit der FTC abgeben müssen, der nach Datenschutzproblemen beim inzwischen eingestellten Google Buzz erfolgte.

Laut CDD hat der Suchkonzern versäumt, die Nutzer darüber zu informieren, dass seine Pläne für Werbung und Marketing die „treibende Kraft“ hinter den geänderten Richtlinien sind. Es habe ihnen nicht gesagt, wie Datensammeln, Profilerstellung und Targeting-Praxis ihre Privatsphäre verletzen können.

Google nimmt sich in seinen neuen Richtlinien ausdrücklich heraus, persönliche Informationen auch über verschiedene Produkte und Dienste hinweg zu verbinden. Das führe zu einer einfacheren, intuitiveren Google-Erfahrung, lautete die Begründung. Die zusammengeführte Datenschutzerklärung informiere die Nutzer klarer als die vielen zuvor gültigen.

Laut der CDD-Beschwerde bezwecken die Veränderungen jedoch allein effektivere Werbung. Insbesondere habe Google seine Nutzer nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass die neue Datenschutzregelung auf seinen geschäftlichen Vorgaben basiert: dem Wettbewerb mit Facebook, der feineren Profilierung von Werbezielgruppen sowie dem Sammeln von Nutzerdaten, um seine Aktivitäten in Social Media, Social Search und Handywerbung ausweiten zu können.

„Unsere aktualisierten Richtlinien machen unseren Umgang mit der Privatsphäre besser verständlich und folgen unserem Wunsch, eine nahtlose Erfahrung für unsere eingeloggten Nutzer zu bieten“, erklärte dazu ein Google-Sprecher. Google habe die größtmöglichen Anstrengungen unternommen, um darüber zu informieren, und biete seinen Nutzern Wahlmöglichkeiten sowie Kontrolle. „Natürlich sprechen wir gerne mit Regulierungsbehörden weltweit über diese Herangehensweise.“

Die Datenschützer von EPIC hatten die FTC vor zwei Wochen sogar verklagt, um sie zu zwingen, gegen Googles neue Privatsphäreregeln vorzugehen. In dieser Woche forderten drei Mitglieder des US-Kongresses die FTC auf, Googles Maßnahmen zur Nachverfolgung von Nutzern des Apple-Browsers Safari zu untersuchen. Auch sie unterstellten einen möglichen Verstoß gegen den im letzten Jahr unterzeichneten Vergleich zwischen Google und FTC.

[Mit Material von Elinor Mills, News.com]

Themenseiten: Big Data, Business, Datenschutz, Google, Internet, Privacy

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu US-Verbraucherschützer reichen bei FTC Beschwerde gegen Google ein

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *