Apple wegen Verstößen gegen Patente für Anrufbeantworter verklagt

Kläger ist das US-Unternehmen Brandywine. Es besitzt zwei Patente, die die simultane Aufzeichnung von Sprach- und Datennachrichten beschreiben. Die Klage richtet sich gegen iPhone 2G, 3G, 3G S und 4 sowie iPad und iPad 2.

Das in Pennsylvania ansässige Unternehmen Brandywine Communications Technologies hat bei einem Bezirksgericht in Florida Patentklage gegen Apple eingereicht. Der iPhone-Hersteller soll zwei seiner Schutzrechte verletzen, die Techniken für Anrufbeantworter beschreiben.

Patente

Wie GigaOm berichtet, handelt es sich um die US-Patente 5.719.922 und 6.236.717. Beide behandeln einen Anrufbeantworter, der simultan Daten und Sprache aufzeichnen kann. Ersteres soll Apple mindestens seit Dezember 2011 kennen. Zu dem Zeitpunkt informierte Brandywine dem Bericht zufolge Apple über seine Ansprüche.

Laut der Beschreibung des Patents wird die Speicherung von Sprach- und Datennachrichten auf einem Audio-Anrufbeantworter und einem Personal Computer koordiniert. Demnach ist es also möglich, dass Nutzer ihre Nachrichten ähnlich wie E-Mails abrufen können.

Die Klage richtet sich gegen die iPhones der ersten bis vierten Generation, nicht aber gegen das iPhone 4S, das zum Zeitpunkt der Klageeinreichung schon vier Monate auf dem Markt war. Es fällt auf, dass die Apple-Smartphones in der Klage als „iPhone 4, iPhone 3, iPhone 2 und iPhone 1“ aufgeführt werden, obwohl sich Apple nur bei der vierten Generation an ein Nummernschema gehalten hat. Seltsam ist auch, dass Brandywine ebenfalls gegen Apples iPads vorgeht, die über keine Telefonfunktion verfügen und damit auch keinen Anrufbeantworter besitzen.

Es ist nicht das erste Mal, dass jemand gegen Apples Voicemail-Software klagt. Im Dezember 2007, nur wenige Monate nach dem Marktstart des ersten iPhones, war es Klausner Technologies, das Apple vorwarf, ein Patent für Visual Voicemail zu verletzen – eine Funktion, die damals lediglich das iPhone besaß. Mitte 2008 wurde die Klage mit einem Vergleich beigelegt.

Brandywine fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Ein Verkaufsverbot, wie bei vielen anderen Patentstreitigkeiten, strebt der Kläger bisher nicht an.

[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]

Schematische Darstellung von Brandywines Anrufbeantworter für Sprache und Daten (Bild: USPTO)
Schematische Darstellung von Brandywines Anrufbeantworter für Sprache und Daten (Bild: USPTO)

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