Apple erwirkt in Deutschland Verkaufsverbot für Motorola-Smartphones

Es geht um Apples patentierte Slide-to-Unlock-Geste. Nach Ansicht des Gerichts verletzen Motorolas Smartphones das Schutzrecht. Der Handyhersteller will das Verkaufsverbot mit entsprechenden Änderungen seiner Geräte umgehen.

Das Landgericht München hat auf Antrag von Apple eine einstweilige Verfügung gegen Motorola erlassen. Sie betrifft zahlreiche Smartphones des Handyherstellers, die nach Ansicht des Richters Peter Guntz gegen Apples Slide-to-Unlock-Patent EP1964022 verstoßen. Der Patentexperte Florian Müller hatte in seinem Blog FOSS Patents als erstes über das Urteil berichtet.

Patente

Allerdings müsse Apple das Verkaufsverbot auf „eigenes Risiko“ durchsetzen und vorab eine Bürgschaft hinterlegen, heißt es dort. Damit sollen mögliche Schadensersatzansprüche seitens Motorola gedeckt werden, falls eine höhere Instanz Guntz‘ Entscheidung aufhebt.

Müller zufolge wurde in München über drei verschiedene Ausführungen der Slide-to-Unlock-Geste verhandelt. Bei zweien, die Motorola in seine Smartphones implementiert hat, war Apple erfolgreich. Bei einer Dritten, die das Xoom-Tablet nutzt, entschied das Gericht zugunsten Motorolas.

„Apple macht Ansprüche aus demselben Patent gegen Samsung in Mannheim geltend, und es kann jederzeit Klagen gegen weitere Hersteller von Android-Geräten einreichen“, so Müller weiter. „Das heutige Urteil ist für Google und Android eine sehr schlechte Nachricht.“

Wie die BBC berichtet, hat Motorola inzwischen angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Darüber hinaus teilte ein Sprecher des Unternehmens mit: „Motorola hat ein neues Design für diese Funktion eingeführt. Von daher erwarten wir keine Auswirkungen auf aktuelle Lieferungen oder künftige Verkäufe.“

Der Rechtsstreit zwischen Motorola und Apple dauert seit Herbst 2010 an. Beide Firmen werfen sich gegenseitig Patentverletzungen vor. Zuletzt hatte ein Gericht in Deutschland ein Verkaufsverbot gegen iPhone 4, iPhone 3G S, iPhone 3G sowie alle UMTS-Modelle des iPad verhängt und kurz darauf zumindest vorerst wieder aufgehoben.

Themenseiten: Apple, Business, Gerichtsurteil, Mobil, Mobile, Motorola, Patente, Smartphone

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Apple erwirkt in Deutschland Verkaufsverbot für Motorola-Smartphones

Kommentar hinzufügen
  • Am 17. Februar 2012 um 11:21 von Jake

    Unglaublich
    Wie kann ein Richter einem Antrag stattgeben, dessen Grund bereits als unzulässig von jedem halbwegs Informierten gesehen wird? Wie Jeder der es wissen will und sollte, ist doch klar, dass das Patent auf die Slide to unlock Geste hätte erst gar nicht an Apple vergeben werden dürfen, da diese Geste bei Antragstellung bereits am Markt war und somit gar nicht Schutzfähig ist. Das Neonode N1 nutzte diese Geste bereits in 2004. Aber die Pervertierung des Schutzgedankens durch Apple und deren Helfershelfer in Form von US-Patentämtern hat schon wirklich groteske Züge angenommen. Auch unser Rechtssystem kann doch so nicht in Ordnung sein, wird der Antrag in Mannheim abgelehnt, geht man halt nach München … irgendein trotteliger Richter wird dem Antrag schon stattgeben… kann doch nicht sein.

    • Am 17. Februar 2012 um 11:51 von Neo Kamui

      AW: Apple erwirkt in Deutschland Verkaufsverbot für Motorola-Smartphones
      Seh ich leider genau so und der Kunde und Innovation leiden unter dem Patenttrollkindergarten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *