Facebook-Kläger Ceglia muss über 75.000 Dollar Anwaltskosten zahlen

Das Social Network hatte ursprünglich 84.000 Dollar gefordert. Außerdem wollte es, dass der Holzhändler keine weiteren Schriftsätze mehr in den Prozess einbringen darf, ehe er nicht gezahlt hat. Diesen Antrag wies das Gericht jedoch zurück.

Der New Yorker Holzhändler Paul D. Ceglia, der mindestens einen 50-Prozent-Anteil von Facebook einfordert, ist von einem Bezirksgericht in Buffalo (New York) dazu verurteilt worden, Facebook Anwaltskosten in Höhe von 75.766,70 Dollar zu erstatten. Der Antrag des Social Network, Ceglia anzuweisen, keine zusätzlichen „nicht zugänglichen Papiere oder Schriftsätze in den Prozess“ einzubringen, ehe er die Gebühren bezahlt hat, wies der zuständige Richter Leslie G. Foschio jedoch zurück.

Ceglia versucht seit Juli 2010, einen 84-Prozent-Anteil an dem Social Network einzuklagen. Schon im Januar 2012 verfügte Richter Foschio, dass Ceglia einen Teil von Facebooks Anwaltskosten und sonstigen Ausgaben zu tragen habe. Zudem brummte er ihm eine zusätzliche Strafe von 5000 Dollar auf, weil er entgegen der Anweisung des Gerichts angebliche Beweis-E-Mails nicht herausrücken wollte.

Prozess um Facebook

„Wir haben die Anweisungen des Gerichts bisher genauestens befolgt und werden das auch bei bevorstehenden Befunden und im Fortlauf des Verfahrens weiterhin tun“, sagte Ceglias Anwalt Dean Boland. Vertreter von Facebook wollten sich zu der jüngsten Entscheidung nicht äußern.

Ursprünglich hatte das Social Network Anwaltskosten von über 84.000 Dollar veranschlagt, für die Ceglia aufkommen sollte. Dem lagen Stundensätze von 716,25 Dollar für den Chefanwalt im Verfahren, Orin Snyder, und 337,50 Dollar für seinen jüngsten Junior-Partner zugrunde. Boland bezeichnete die Forderung als „überhöht“.

In seiner mit 39 Seiten ungewöhnlich langen Urteilsbegründung führt Richter Foschio zahlreiche andere Fälle auf, an denen er sich orientiert hat, um eine angemessene Summe zu bestimmen, die Ceglia nun an Facebook zahlen muss. Die Kosten, die bereits freiwillig um 25 Prozent reduziert worden seien, seien gerechtfertigt, weil Facebook in dem Fall Forensikexperten anheuern musste, um den von Ceglia vorgelegten Vertrag untersuchen zu lassen.

Im August 2011 hatte das Gericht Ceglia aufgefordert, Informationen zu seinen E-Mail-Konten offenzulegen – eine Anweisung, der sein Anwalt auf Ceglias Geheiß allerdings nicht nachkam. Facebook reichte daraufhin im Oktober einen Antrag auf Herausgabe der Daten ein, dem das Gericht entsprach. Ceglias Anwälte, die wenig später ihr Mandat niederlegten, hatten den Unwillen ihres Klienten dokumentiert, der Anweisung Folge zu leisten.

Ceglia will 2003 einen Vertrag mit Mark Zuckerberg zur Entwicklung einer Website geschlossen haben, aus der inzwischen Facebook entstanden ist – eine Firma mit einem geschätzten Wert von 100 Milliarden Dollar. Im April 2011 zitierte Ceglia aus über einem Dutzend E-Mails, anhand derer er beweisen will, dass ihm zumindest 50 Prozent an Facebook zustehen. Sie enthalten Details zu Design, Entwicklung, Business-Plan und letztlich auch einen Disput über vertragliche Vereinbarung bezüglich Zuckerbergs Harvard-Projekt „The Face Book“. Der Holzhändler will die E-Mails in ein Textverarbeitungsprogramm kopiert und anschließend ausgedruckt haben.

Zuckerberg und Facebook hatten die vermeintliche Korrespondenz als „reine Erfindung“ bezeichnet. Kriminaltechniker konnten die fraglichen Nachrichten nicht in Zuckerbergs E-Mail-Account finden. Stattdessen seien sie auf Nachrichten gestoßen, die „Ceglias Lügengeschichte widersprechen“, erklärte Facebook im Juni, nachdem es Ende Mai Gegenklage eingereicht hatte. Der Prozess könnte in Kürze zu Ende gehen. Laut Facebooks Anwalt Orin Snyder will das Social Network einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen.

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