Onlinemarktplatz Melango.de zum dritten Mal als „Schwarzes Schaf“ gerügt

Der Shop hatte den Schmähpreis bereits im November 2008 und im September 2010 erhalten. Wesentlicher Kritikpunkt ist, dass er Nutzer nicht ausreichend über die Kostenpflicht informiert. Das Amtsgericht Dresden hat das kürzlich ebenfalls bemängelt.

Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung „Schwarzes Schaf“ des Monats Januar gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden. Der Onlineshop erhält nach November 2008 und September 2010 den monatlich verliehenen Schmähpreis schon zum dritten Mal – so oft wie kein anderes Webangebot zuvor.

Melango.de bietet Gewerbetreibenden hauptsächlich Restposten und Konkursware zu besonders günstigen Preisen an. Wie aus den Meldungen hervorgeht, die OpSec in diesem Monat erhalten hat, ist das Hauptproblem nach wie vor die kostenpflichtige Mitgliedschaft über 24 Monate. Die schließen Nutzer automatisch ab, wenn sie sich auf der Seite registrieren. Das ist erforderlich, um das Angebot überhaupt nutzen zu können.

"Melango.de; ist "Schwarzes Schaf" des Monats Januar (Bild: OpSec).
„Melango.de“ ist bereits zum dritten Mal „Schwarzes Schaf“ des Monats (Bild: OpSec).

Der wesentliche Kritikpunkt ist, dass Melango.de Nutzer nicht ausreichend über die Kostenpflicht informiert. Auf der Startseite befindet sich kein Hinweis darauf und die AGB sind schwer zu finden. Sie enthalten in Paragraf fünf zwar ein Link auf die Preisliste, aber den hält OpSec für zu versteckt. Zudem rechneten Kunden in der Regel nicht mit derartigen Zusatzkosten, da sie bei anderen Plattformen kein Abo abschließen müssen, um einkaufen zu können.

Beide Punkte werden auch in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Dresden aufgegriffen (Aktenzeichen 104 C 3441/11). In seiner Begründung gibt der Richter einer Kundin Recht, die gegen die Mitgliedsgebühr geklagt hatte: Dem Betreiber von Melango.de stehe kein Zahlungsanspruch zu. Die 24-monatige Mitgliedschaft und die für die „Leistungen“ anfallenden Kosten seien überraschend, da beides bei Onlineshops in der Regel nicht üblich ist. Das Gericht bemängelte auch den Hinweis auf die Kosten als unzureichend.

„Auch wenn es nur eine Einzelfallentscheidung ist, begrüßen wir das Urteil des Amtsgerichts Dresden, da es vielleicht andere Betroffene dazu ermutigt, ebenfalls juristisch gegen den Betreiber von Melango.de vorzugehen“, so Mechthild Imkamp von OpSec Security. „Wir möchten mit der erneuten Ernennung zum ‚Schwarzen Schaf des Monats‘ alle potenziellen Käufer auf die unseriösen Geschäftspraktiken aufmerksam machen, um sie vor einer Abofalle zu bewahren.“

Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Onlinehändlern beziehungsweise Onlineshops aufmerksam machen und zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.

Der Onlinemarktplatz Melango.de sorgt wegen "überraschender Klauseln" in den AGB seit Jahren für negative Schlagzeilen und wird jetzt bereits zum dritten Mal mit dem Schmähpreis 'Das Schwarze Schaf' gerügt Nutzer des <a href="/magazin/41529979/p-2/mehr-schutz-im-netz-security-add-ons-fuer-browser.htm" target="new">Browser-Plug-ins WOT</a> wissen schon länger, dass Melango.de nicht den besten Ruf genießt. (Screenshot: ZDNet)
Der Onlinemarktplatz Melango.de sorgt wegen "überraschender Klauseln" in den AGB seit Jahren für negative Schlagzeilen und wird jetzt bereits zum dritten Mal mit dem Schmähpreis ‚Das Schwarze Schaf‘ gerügt. Nutzer des Browser-Plug-ins WOT wissen schon länger, dass Melango.de nicht den besten Ruf genießt. (Screenshot: ZDNet)

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