EU-Kartellentscheidung im Fall Google für Ende März erwartet

Kommissar Joaquin Almunia bekommt den Bericht der Expertengruppe gegen Ende des Quartals. Mit der personalisierten Suche für Google+-Mitglieder könnte es einen weiteren Diskussionspunkt geben. Es drohen bis zu 3 Milliarden Euro Strafe.

Die für Wettbewerbsfragen zuständige EU-Kommission will bis Ende März eine Entscheidung im Fall Google fällen. Das hat Kommissar Joaquin Almunia gegenüber Reuters gesagt. „Ich werde die Kommentare des zuständigen Teams gegen Ende des ersten Quartals erhalten. Vorher erwarte ich nichts. Wir werden sehen.“

EU-Flagge

Die EU-Kommission hatte ihre Nachforschungen 2010 aufgrund von Beschwerden begonnen, Google begünstige seine eigenen Seiten in seiner Suche. Eine davon stammt von Microsoft: Es behauptet, der Suchmaschinenriese zeige wettbewerbsfeindliches Verhalten auf dem Such- und Anzeigenmarkt sowie bei Smartphone-Software. Zuvor hatten mehrere Suchmaschinenanbieter, unter anderem Ciao und Foundem, Google vorgeworfen, es missbrauche seine Vormachtstellung. Insgesamt handelt es sich um zehn Beschwerden, die der EU vorliegen.

Mit der stärker personalisierten Google-Suche ist in diesem Jahr schon ein weiterer Kritikpunkt hinzugekommen. Indem Google Informationen aus seinem Sozialen Netz Google+ verwendet, um die Interessen eines Anwenders besser beurteilen zu können, fühlen sich Anbieter anderer Netzwerke – insbesondere Twitter – benachteiligt. Googles neuer Dienst „Search plus Your World“ erlaubt es Nutzern, die mit ihrem Google-Konto eingeloggt sind, zwischen personalisierten und „umfassenden“ Ergebnissen zu wechseln. Die personalisierte Suche macht unter anderem Bilder in Picasa sowie Google+-Einträge leichter auffindbar. Sie integriert beispielsweise den Eintrag eines Freundes, wenn er bei Google+ etwas zum jeweiligen Suchbegriff geschrieben hat. Twitter befürchtet offenbar, dass die Informationen aus Tweets dadurch in den Hintergrund geraten.

Die EU kann Firmen, die gegen ihre Regeln für freien Wettbewerb verstoßen, mit Strafen bis zu einer Höhe 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes bestrafen. Das wären im Fall von Google 2,5 bis 3 Milliarden Euro.

Das Kartellverfahren der EU-Kommission ist nicht das einzige, das derzeit gegen Google läuft. Der amerikanische Bundessstaat Texas untersucht ebenfalls Googles Marktverhalten. Ohio und Wisconsin erwägen einen ähnlichen Schritt. Die Prüfung von Googles Übernahme von ITA Software durch das amerikanische Justizministerium ist dagegen abgeschlossen und der Kauf genehmigt.

Themenseiten: Business, European Union, Google, Suchmaschine

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