Bund entschädigt Funkmikrobesitzer für Störungen durch LTE-Ausbau

Dafür stehen 70 Millionen Euro zur Verfügung. Es gilt eine Bagatellgrenze von 410 Euro. Anträge können ab 15. November online eingereicht werden. Voraussetzung sind tatsächlich festgestellte Beeinträchtigungen durch LTE.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt ab 15. November 2011 Anträge auf Fördermittel von Nutzern von Funkmikrofonen entgegen. Sie sollen mit insgesamt 70 Millionen Euro für Umstellungskosten entschädigt werden, die durch den LTE-Ausbau entstehen. Hintergrund ist, dass zahlreiche dieser Geräte Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz nutzen, die auch für LTE 800 freigegeben wurden.

Einen Entschädigungsantrag können Eigentümer von drahtlosen Mikrofonen stellen, deren Nutzung durch eine in Betrieb befindliche LTE-Anwendung im selben Frequenzbereich nachweislich so gestört wird, dass eine weitere Verwendung der Geräte ausgeschlossen ist. Leistungen werden erst ab einer Bagatellgrenze von 410 Euro und nur für nachweislich zwischen 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2009 angeschaffte Funkmikrofone gewährt.

Mit der Maßnahme soll ein angemessener Ausgleich für die wirtschaftlichen Nachteile infolge des störungsbedingten Ausfalls von bisher störungsfrei genutzten Funkmikrofonen geleistet werden. Die Höhe der Zahlung orientiert sich am Anschaffungszeitpunkt und dem Anschaffungspreis der Altgeräte. Für neu erworbene Geräte erfolgt keine Kostenerstattung.

Anträge können Besitzer ab dem 15. November 2011 über ein dann auf der Website des Bundesamtes verfügbares Onlineportal stellen. Eine erste FAQ-Liste ist schon einsehbar, Einzelheiten zur Durchführung des Antragsverfahren will das BAFA kommende Woche veröffentlichen. Ausrücklich weist das Amt darauf hin, dass nur Besitzer, nicht aber Mieter oder andere Nutzer solcher Anlagen Ausgleichszahlungen beziehen können.

Die Mittel werden an Betroffene in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anträge ausgezahlt. Eine Förderampel auf der BAFA-Website soll nach dem Starttermin jeweils anzeigen, wie viele Mittel noch zur Verfügung stehen. Anträge für Störungen, die bis spätestens 31. Dezember 2015 festgestellt werden, nimmt das BAFA noch bis 31. Januar 2016 an.

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