Facebook-Kläger beschuldigt Zuckerberg der Vernichtung von Beweismaterial

Der Facebook-Gründer soll E-Mails seines Harvard-Accounts entgegen einer Anweisung des Gerichts gelöscht haben. Zudem hat Paul Ceglia beantragt, dass Facebook die Echtheit der Korrespondenz nicht bestreiten darf.

Paul D. Ceglia hat Facebook-Gründer Mark Zuckerberg vorgeworfen, entgegen einer gerichtlichen Anordnung E-Mails gelöscht zu haben, die im laufenden Prozess von Bedeutung sind. Der New Yorker Holzhändler versucht seit Juli 2010, einen 84-Prozent-Anteil an dem Social Network einzuklagen.

Prozess um Facebook

Ceglia beschuldigt Zuckerberg, Nachrichten seines E-Mail-Kontos der Universität Harvard nach Eröffnung des Verfahrens vernichtet zu haben, obwohl das Gericht die Beweissicherung angeordnet hatte. Das geht laut Bloomberg aus am Dienstag beim zuständigen US-Bezirksgericht von Buffalo, New York, eingereichten Unterlagen hervor. Ceglia soll zudem einen Antrag auf eine gerichtliche Anordnung gestellt haben, die es Facebook und Zuckerberg untersagt, die Echtheit seiner vermeintlichen E-Mail-Korrespondenz zu bestreiten.

„Diese Anträge von Ceglia und seinem neuesten Anwalt sind wirklich wahnhaft“, sagte Facebook-Anwalt Orin Snyder gegenüber Bloomberg. „Es sind die verzweifelten Versuche eines Mannes, dessen betrügerische Absicht hinter dem Rechtsstreit nun vollständig aufgeflogen ist.“

Die Klage gegen Facebook hatte Ceglia Mitte Juli 2010 eingereicht. Angeblich stehen ihm 84 Prozent des Social Network zu. Er soll 2003 einen Vertrag mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg abgeschlossen haben, der dies belegt. Im April 2011 legte Ceglia über ein Dutzend E-Mails vor, anhand derer er beweisen will, dass ihm zumindest 50 Prozent an Facebook zustehen. Sie enthalten Details zu Design, Entwicklung, Business-Plan und letztlich auch einen Disput über vertragliche Vereinbarung bezüglich Zuckerbergs Harvard-Projekt „The Face Book“.

Ceglia will die E-Mails in ein Textverarbeitungsprogramm kopiert und anschließend ausgedruckt haben. Zuckerberg und Facebook hatten die vermeintliche Korrespondenz als „reine Erfindung“ bezeichnet. Kriminaltechniker konnten die fraglichen Nachrichten nicht in Zuckerbergs E-Mail-Account finden. Stattdessen seien sie auf Nachrichten gestoßen, die „Ceglias Lügengeschichte widersprechen“, erklärte Facebook im Juni, nachdem es Ende Mai Gegenklage eingereicht hatte.

Ceglia sei „ein unverbesserlicher Betrüger, dessen Fehlverhalten sich über Jahrzehnte und Landesgrenzen erstreckt. Sein jüngster und größter Betrug ist die Beschwerde in diesem Rechtsstreit, die auf einem frisierten Vertrag und gefälschten Beweisen basiert“, zitierte die New York Times aus Facebooks Klageschrift. Der Antrag lautet auf rechtskräftige Abweisung von Ceglias Klage.

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