Berufung gescheitert: Julian Assange darf an Schweden ausgeliefert werden

Das hat der Londoner High Court entschieden. Der Wikileaks-Gründer will vor dem Supreme Court Revision gegen das Urteil einlegen. Sollte auch die scheitern, muss er sich in Schweden wegen angeblicher Sexualdelikte verantworten.

Julian Assange (Bild: CBS News)
Julian Assange (Bild: CBS News)

Julian Assange darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden. Der Londoner High Court hat in zweiter Instanz einen Revisionsantrag des Wikileaks-Gründers abgelehnt. Damit wird sich der 40-jährige Australier vermutlich bald in Schweden den Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Belästigung stellen müssen. Assange kann jedoch innerhalb von zwei Wochen Berufung vor dem Supreme Court einlegen, um seine Auslieferung doch noch zu verhindern. Dafür müsste er das Gericht aber davon überzeugen, dass es sich um einen Fall von größter öffentlicher Bedeutung handelt, wie die britische Tageszeitung The Guardian berichtet. Laut BBC haben seine Anwälte schon angekündigt, das Urteil des High Court anzufechten.

Lehnt der Supreme Court die Berufung ab, könnte Assange bereits nach zehn Tagen an Schweden ausgeliefert werden, wo ihm Untersuchungshaft droht. Alternativ hätte der Wikileaks-Gründer noch die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Kommt es zu einer Anhörung, ist eine Auslieferung in diesem Jahr eher unwahrscheinlich. Assange stünde in diesem Fall weiter unter Hausarrest und müsste nach wie vor eine elektronische Fußfessel tragen sowie sich täglich bei der Polizei melden.

Im Februar hatte der Belmarsh Magistrates‘ Court in erster Instanz entschieden, Assange wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung an Schweden auszuliefern. Richter Howard Riddle schrieb in seiner Begründung, er sehe keine Grundlage für die Befürchtung der Verteidigung, Assange könne in Schweden keine faire Verhandlung erwarten. Auch sah er die Vorwürfe gegen Assange durchaus als ausreichend für eine Auslieferung an. Er kritisierte aber gleichzeitig die „erhebliche negative Berichterstattung in der schwedischen Boulevardpresse, dem Fernsehen und im Parlament.“

Die Richter des High Court stellen in ihrer Urteilsbegründung klar, dass der von Schweden ausgestellte europaweite Haftbefehl sachgemäß sei und den Verfahrensregeln entspreche. Assanges Anwälte hatten dessen Rechtmäßigkeit angezweifelt.

In Schweden werfen zwei Frauen dem Wikileaks-Gründer sexuelle Übergriffe und Nötigung vor. Assange widerspricht dieser Version und nennt das Verfahren eine politisch motivierte Intrige. Nur wenige Wochen vor der Anklage hatte Wikileaks brisante Geheimakten der USA zum Afghanistan-Krieg veröffentlicht.

Seit Oktober hat die Enthüllungsplattform die Veröffentlichung von Geheimdokumenten ausgesetzt. Assange erklärte diesen Schritt damit, dass man sich derzeit voll auf die Finanzierung konzentrieren müsse. Wichtige Finanzinstitute verweigern angeblich die Weitergabe von Spendengeldern an Wikileaks, daher kämpft es mit finanziellen Schwierigkeiten. Man habe bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Zur Bezahlung seines Rechtsbeistands verwendet Assange laut eigenen Angaben lediglich Spenden aus dem eigens ins Leben gerufenen „Assange Defence Fund“ und aus den Mitteln der unautorisierten Autobiografie.

Julian Assange Judgment, 2 Nov 2011

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