Wikileaks: US-Justizministerium verlangt von Google Kundendaten

Es geht um Mailkonten des Internetaktivisten und Wikileaks-Unterstützers Jacob Appelbaum. Geheime gerichtliche Verfügungen verlangen die Herausgabe seiner Daten. Ein umstrittenes Gesetz aus dem Jahr 1986 macht es möglich.

Das US-Justizministerium fordert mittels als geheim eingestufter gerichtlicher Verfügungen E-Mail-Daten eines Wikileaks-Unterstützers. Diese Verfügungen gingen sowohl bei Google als auch bei Sonic.net ein, einem lokalen Internet Service Provider im kalifornischen Santa Rosa. Öffentlich wurden sie nur, weil sich Sonic.net gerichtlich dagegen wehrte.

Jacob Appelbaum bei der Konferenz HOPE im Juli 2010 (Bild: ZDNet)
Jacob Appelbaum bei der Konferenz HOPE im Juli 2010 (Bild: ZDNet)

Der Provider verlor das kostspielige Verfahren und wird dem Verlangen nachkommen müssen. Als einzige Konzession ließ das Gericht jetzt zu, dass der ISP seinen Kunden über die Verfügung informieren durfte. Weitere Details dürfe er jedoch nicht nennen, erklärte Sonic.nets CEO Dane Jasper gegenüber ZDNet, da „der Fall unter Verschluss bleibt“.

Die Verfügung betraf den Internetaktivisten und Sicherheitsexperten Jacob Appelbaum. Er gehörte auch zu den Wikileaks-Unterstützern, auf deren Twitter-Konten das US-Justizministerium Zugriff verlangte – und erhielt. Bei Grenzübertritten wurde er wiederholt festgehalten. Dabei hat man seine Notebooks und Mobiltelefone beschlagnahmt, obwohl er nie eines Vergehens beschuldigt wurde.

Nach einem Bericht des Wall Street Journal fordert das Justizministerium von Sonic.net die E-Mail-Adressen aller Personen, mit denen Appelbaum in den letzten beiden Jahren korrespondierte. Die geheime Anweisung an Google datiere vom 4. Januar und verlange die Herausgabe der IP-Adressen, von denen aus sich Appelbaum bei Google Mail einloggte, sowie die IP-Adressen aller Nutzer, mit denen er seit 1. November 2009 in Verbindung war. Derzeit nicht bekannt ist, ob Google die Verfügung ebenfalls angefochten hat oder ihr nachgekommen ist.

„Wir sprechen nicht über einzelne Fälle, weil wir alle Nutzer zu schützen versuchen“, erklärte Google-Sprecherin Christine Chen gegenüber ZDNet. „Natürlich halten wir uns wie jedes andere Unternehmen an die Gesetze. Wenn wir einen Durchsuchungsbeschluss oder eine gerichtliche Verfügung bekommen, dann überprüfen wir sie zuerst darauf, ob sie dem Buchstaben und dem Sinn des Gesetzes entsprechen, bevor wir ihnen nachkommen. Trifft das nicht zu, können wir Widerspruch einlegen oder auf eine begrenzte Anfrage drängen.“

Die Verfügungen, als „2703(d) order“ bezeichnet, basieren auf einer umstrittenen Bestimmung des Electronic Communications Privacy Act aus dem Jahr 1986. Sie erlauben es der US-Regierung, auch ohne einen richterlichen Beschluss an Mail- und Handy-Daten zu kommen, die dadurch weniger geschützt sind als der Briefverkehr. Eine Koalition von Technologie-Unternehmen, zu denen Google, Microsoft sowie AT&T gehören, setzt sich für eine Reform des Gesetzes ein.

Themenseiten: E-Mail, Google, Internet, Privacy, Sonic

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