EU nimmt nicht an Unterzeichnungszeremonie von ACTA teil

Sie hat noch keinen Vertreter bestimmt, der die Unterschrift leisten darf. Zuvor muss der Text des Anti-Piraterieabkommens in alle Sprachen der EU-Mitgliedsländer übersetzt werden. Deadline für die Unterzeichnung von ACTA ist der 1. Mai 2013.

ACTA Anti-Counterfeiting Agreement

Kommenden Samstag wird das umstrittene Anti-Piraterieabkommen ACTA in Japan unterzeichnet – wenngleich ohne Vertreter von EU, Mexiko und der Schweiz. Der Blog Out-Law.com zitiert eine Stellungnahme der EU-Kommission, wonach der Rat der Europäischen Union noch einen Vertreter autorisieren muss, der das Dokument unterschreiben darf. Dem Vorschlag muss dann das EU-Parlament zustimmen.

„Die EU hat ihre internen Prozedere noch nicht abgeschlossen, die Unterschrift zu autorisieren“, heißt es in der Mitteilung der Kommission. „Aus diesem Grund wird sie ACTA bei dem Event nicht unterzeichnen.“ Ein Vertreter könne erst dann bestimmt werden, wenn das Anti-Piraterieabkommen in alle Sprachen der EU-Mitgliedsländer übersetzt worden sei. Auch Mexiko und die Schweiz hätten ihre innerstaatlichen Verfahren für die Unterzeichnung noch nicht abgeschlossen. Spätestens am 1. Mai 2013 muss ATCA unterschrieben sein.

Die Verhandlungsrichtlinien für das Abkommen waren am 14. April 2008 vom EU-Rat verabschiedet worden; am 3. Juni nahm man die Verhandlungen auf. Vor knapp einem Jahr – Mitte November 2010 – war das Übereinkommen fertig; am 25. November wurde der Wortlaut von ACTA nach elf Verhandlungsrunden ratifiziert. Zwar unterzeichnete das EU-Parlament ebenfalls Ende November 2010 einen Entschließungsantrag, dieser entspricht jedoch nicht einer formellen Annahme der Vereinbarung.

Zu den ACTA-Staaten gehören Australien, die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten – vertreten durch die EU-Kommission sowie Belgien, das derzeit die EU-Präsidentschaft inne hat -, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland, die Schweiz, Singapur sowie die USA. Die Vereinbarung soll weltweit die Rechtslage hinsichtlich Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vereinheitlichen.

ACTA wird als Handelsabkommen eingestuft, weshalb die 2007 aufgenommenen Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Die EU ist seit 2008 beteiligt. Das Europa-Parlament hatte im März 2010 eine Offenlegung der Verhandlungstexte gefordert. Im Juli sickerten erstmals die unter Verschluss gehaltenen Positionen der Teilnehmerstaaten durch.

Der mexikanische Senat sprach sich im Juni gegen die Unterzeichnung von ACTA aus. Er legte der Exekutive nahe, die zuständigen Ministerien und Behörden anzuweisen, das Abkommen nicht zu unterschreiben. Präsident Felipe Calderón Hinojosa ist für die Ratifizierung jedoch auf die Zustimmung des Senats angewiesen.

Themenseiten: European Union, Internet, Politik, Urheberrecht

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