Officemarkt24.com erhält Schmähpreis „Schwarzes Schaf“

Der Betreiber des Shops verschickt an Unternehmen leicht mit einer Rechnung zu verwechselnde Angebotsschreiben. Außerdem verstößt er gegen die Informationspflichten. OpSec empfiehlt Firmen, Rechnungen sorgfältig zu prüfen.

"Officemarkt24.de" ist "Schwarzes Schaf" des Monats Mai (Bild: OpSec).
„Officemarkt24.de“ ist „Schwarzes Schaf“ des Monats September (Bild: OpSec).

Der Schmähpreis „Das Schwarze Schaf“ geht im September 2011 an die Betreiber der Site Officemarkt24.de. OpSec Security, Initiator der Negativauszeichnung, begründet die Entscheidung mit der Art, wie der Onlineshop mit irreführenden Anschreiben, die wie Rechnungen aussehen, für Ärger und Verunsicherung bei Unternehmen sorgt.

Officemarkt24.com bietet verschiedene Software an, zum Beispiel Office- oder Sicherheitsprogramme. Der Betreiber des Onlineshops verschickt Anschreiben an Unternehmen, die von der Gestaltung her leicht mit einer Rechnung verwechselt werden können. Empfänger werden zur Zahlung von 295,12 Euro aufgefordert. Erst im Kleingedruckten wird erläutert, dass es sich bei dem Schreiben um ein Kaufangebot handelt, das durch die Zahlung des angegebenen Betrags angenommen wird.

Da zwischen Kaufleuten andere Aufklärungspflichten und Verhaltensregeln gelten als zwischen Händlern und Verbrauchern, können durch Anschreiben dieser Art tatsächlich rechtsgültige Verträge zustande kommen. Durch die fast schon vorprogrammierte Verwechslung mit einer Rechnung kann es laut OpSec schnell passieren, dass der Betrag von der Buchhaltung bezahlt wird, obwohl man die Produkte gar nicht bestellt hat. Dies könne vor allem dann geschehen, wenn Abrechnungen beispielsweise aus Zeitmangel nicht sorgfältig genug geprüft werden, worauf der Betreiber von Officemarkt24.com zu bauen scheint.

Doch nicht nur die als Rechnungen erscheinenden Angebote liefern OpSec Anlass zur Kritik. Auch die Homepage weist erhebliche Mängel auf. Sie enthält weder Informationen zum Unternehmen und den AGBs noch ein Impressum. Es existiert zwar eine Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“, die jedoch nicht aktiv ist, so dass Kunden keine Möglichkeit haben, mit dem Betreiber der Seite Kontakt aufzunehmen. Damit verstößt das Unternehmen gegen die Informationspflichten, die für den Verkehr im Internet gelten.

„Das Vorgehen dieses Onlineshops ist aus unserer Sicht eine äußerst dreiste Verkaufsmasche, vor der wir Unternehmen mit der Benennung zum ‚Schwarzen Schaf‘ warnen möchten“, so OpSec-Mitarbeiterin Mechthild Imkamp. „Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es für Unternehmen ist, Rechnungen genau zu prüfen.“

Mit der Negativauszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 auf unseriöse Verkaufsmethoden von Onlinehändlern beziehungsweise Onlineshops aufmerksam machen und zur Vorsicht mahnen. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.

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