CDU-Rechtsexperte will auch in Deutschland Three-Strikes-Regel einführen

Siegfried Kauder will in acht Wochen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Das sagte er gegenüber Zeit Online. Im Bundesjustizministerium hält man den Vorschlag verfassungsrechtlich für bedenklich. Die FDP lehnt ihn ab.

CDU-Politiker Siegfried Kauder (Bild: Deutscher Bundestag/Arndt Oehmichen).
CDU-Politiker Siegfried Kauder (Bild: Deutscher Bundestag / Arndt Oehmichen).

Siegfried Kauder will in spätestens acht Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, um Urheberrechtsverstöße im Internet ahnden zu können. Das sagte der CDU-Politiker gestern gegenüber Zeit Online. Der Gesetzentwurf lehne sich stark an die in Frankreich geltende Regelung an. Dort wird nach zwei Warnungen beim dritten Verstoß der Netzzugang gesperrt.

Allerdings plädiert Kauder gegenüber der Zeitung für eine befristete Netzsperre. Die sei an Stelle der derzeit teuren Abmahnungen der Musik- und Filmindustrie oder den Drohungen mit dem Strafrecht noch das mildere Mittel. Über die Dauer der Sperre machte der CDU-Rechtsexperte keine konkreten Angaben. Bei einer ersten Verfehlung seien „einigen Wochen“ vorstellbar.

Kauder hält das Vorgehen für verfassungsgemäß. Zeit Online zitiert jedoch auch einen Sprecher des Bundesjustizministerium, der es „verfassungsrechtlich mindestens für bedenklich“ hält. Es sei unverhältnismäßig, eine Wohngemeinschaft oder eine Familie vom Internet auszuschließen, weil ein Mitglied den Zugang illegal genutzt habe. Auch Jimmy Schulz, FDP-Abgeordneter und Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beteuerte gegenüber Zeit Online, dass Kauder dafür in der Koalition keine Mehrheit finden werde. Außerdem sei im Koalitionsvertrag vereinbart, keine Initiativen für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen zu ergreifen.

In Frankreich wurde vor zwei Jahren ein monatelang heftig umstrittener Gesetzentwurf zu Internetsperren für sogenannte Raubkopierer verabschiedet. Das unter der Abkürzung „Hadopi“ bekannt gewordene Gesetz war zunächst vom französischen Verfassungsgericht abgelehnt worden. Das Conseil Constitutionnel bemängelte insbesondere, dass die Sperrung des Internetzugangs durch eine Behörde ohne gerichtliche Entscheidung gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstoße, der die freie Meinungsäußerung und die freie Kommunikation fordert.

Unklar war auch in Frankreich von Anfang an, wie eine Sperre technisch durchgesetzt werden soll – etwa wenn sich mehrere Personen einen Internetzugang teilen, wie es in Firmen oder Bildungseinrichtungen üblich ist. Zudem hatte im Mai 2009 das Europäische Parlament entschieden, dass ein Internetanschluss nicht ohne gültiges Gerichtsurteil gesperrt werden darf.

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