Bund verabschiedet „Button-Lösung“ gegen Abzocke im Internet

Unternehmen sind künftig verpflichtet, Internetnutzer deutlich auf die Kosten eines Angebots hinzuweisen. Anwender bestätigen mit einem Klick, dass sie den Kostenhinweis gesehen haben. Die Regelung ist aber nicht unumstritten.

Das Bundeskabinett hat einen vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht, um Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet zu schützen. Unternehmen sind künftig verpflichtet, Internetnutzer deutlich auf die Kosten eines Angebots hinzuweisen. Anwender sollen zudem mit einem Klick auf eine Schaltfläche ausdrücklich bestätigen, dass sie den Kostenhinweis auch gesehen haben. Daher der Name „Button-Lösung“.

Eine Bestellschaltfläche ist dem Gesetzentwurf zufolge von Unternehmen mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ zu versehen, oder mit einer anderen ebenso unmissverständlichen Beschriftung. Ist dies nicht der Fall, kommt kein Vertrag zustande. „Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen“, erläutert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Mit der Regelung greift die Bundesregierung einer geplanten Richtlinie der Europäischen Union vor, die den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer gestalten soll. Die neue EU-Verbraucherrichtlinie soll Ende 2012 in Kraft treten. Nach den bisherigen, europaweit geltenden Mindestanforderungen an die Auszeichnung kostenpflichtiger Internetangebote sind Anbieter juristisch auf der sicheren Seite, wenn sie im Kleingedruckten auf etwaige Nutzungsgebühren hinweisen – selbst wenn sie gemessen an den Kosten nur eine triviale Leistung erbringen.

Leutheusser-Schnarrenberger und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatten sich schon früh für die Button-Lösung stark gemacht. Die Regelung ist aber nicht unumstritten. Kritik kommt etwa von Onlineshop-Betreibern, die durch ein kompliziertes Bestellprozedere Umsatzeinbußen fürchten, aber auch von Juristen. So weist die Alsdorfer Kanzlei Ferner in ihrem Blog etwa darauf hin, dass Paragraf 6 des Telemediengesetzes schon längst regelt, was jetzt mit der Wunderwaffe „Button“ geregelt werden soll. Zudem gibt sie zu bedenken, dass Betrüger wahrscheinlich einen Weg finden werden, den Button einzubauen und dem Verbraucher dennoch einen Vertrag unterzujubeln. Dann läge aber wegen der vorgeschlagenen neuen Formulierungen die Beweislast beim Verbraucher und nicht mehr wie bisher beim Abzocker. Dadurch würde es deutlich schwerer, sich erfolgreich zu wehren.

Eine Alternative für Anwender, die sich vor Abzocker-Sites schützen wollen ist das Browser-Plug-in Web of Trust (WOT). Das Tool weist auf Basis von Bewertungen der bei mywot.com registrierten Nutzer auf gefährliche Websites hin. Dabei wird die Site nicht gesperrt, sondern lediglich vor ihr gewarnt. Der Anwender kann also entscheiden, ob er die Website trotzdem besuchen möchte oder nicht. Der Site-Advisor von McAfee leistet ähnliche Dienste, steht aber nicht für jeden Browser zur Verfügung.

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Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu Bund verabschiedet „Button-Lösung“ gegen Abzocke im Internet

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  • Am 24. August 2011 um 19:46 von fireandice

    Ich kenne mehr abzockende Kunden als abzockende Händler
    Den wirtschaftlich größeren Schaden verursachen zahlungsunwillige oder -unfähige KUNDEN. Onlinehändlern werden ständig neue Bürden auferlegt. Monatlich ändert sich das Widerrufs- und Rückgaberecht zu Gunsten zahlungsunwilliger Kunden. Die Hemmschwelle, einen Onlineshop zu betrügen ist mittlerweile bei NULL angelangt.
    Ich (Seit 14 Jahren Onlinehändler) zeige jeden säumigen Schuldner nach 6 Monaten wegen Betrugsversuches bei der Polizei an, damit der Staat irgendwann erkennt, WER eigentlich die Guten sind.
    150t€ Außenstände sprechen da Bände

  • Am 24. August 2011 um 19:48 von fire

    Toll, wieder ein "Portal" das mit Kundenmeinungen Kasse macht…
    …und wer nicht brav die Mitgliedsbeiträge zahlt, der ist automatisch BÖSE.
    Tolle Idee! So lässt sich unser Staat hinter´s Licht führen.

  • Am 25. August 2011 um 8:37 von schulte

    Das ist doch Käse!
    Wie schon im Artikel angedeutet, ist es ein Leichtes, den Button mittels Script klicken zu lassen. Was auf dem Desktop und einer Personal-Firewall bei der Rückfrage geht, ob das Programm XY ins Internet darf, dass klappt noch viel besser im Browser.

    Ein besserer Schutz wäre IMHO eine Art Double-Opt-In-Lösung gewesen.
    Eine Mail an den Besteller, die verbindlich alle bestellten Artikel aufführt, die Versandkosten explizit ein- oder ausschließt, etc.
    Der Link bestätigt dann die Richtigkeit der Bestellung.
    Was bei einem Newsletter problemlos geht, sollte auch hier klappen.

    Diese Mail gibt es ja schon bei seriösen Shops (amazon und Co). Nur eben erst nach der Bestellung.

    Zudem basieren die meisten Online-Shops auf einigen wenigen Paketlösungen (xtCommerce, etc.). Von daher lassen sich die dazu gehörigen Funktionen leicht per Update nachschieben. Und meistens wird es eine geänderte Reihenfolge mit Bestätigungslink sein.

    Natürlich ist das auch alles fälschbar, aber mit welchem Aufwand?

    Allerdings denke ich, dass wenn das Problem so groß ist, dass Politiker sich mit einer Lösung profilieren wollen, dann gibt es nicht nicht nur viele böse, sondern auch reichlich dumme Menschen, die entweder nicht in der Lage waren, einen Text komplett zu lesen und zu verstehen oder dies als Exit-Strategie betrachten, um nichts bezahlen zu müssen.

    Aber ein wie hier beschriebener Button wird nicht mehr Sicherheit bringen.

    gruß
    schulte

  • Am 20. März 2012 um 15:16 von Martin Wesemann

    Mündiger User
    Nun werden also wieder alle über einen Kamm geschoren – wir Internethändler sind ja alle potentielle Betrüger.
    Es kann doch nicht sein, dass ich in einem Onlineshop explizit darauf hinweisen muss, dass ein gefüllter Warenkorb, angezeigt komplett mit Preisen, Versandkosten etc. tatsächlich GELD kostet?
    Geht bei Aldi jemand an die Kasse und wundert sich, dass der Kassierer Geld verlangt?

  • Am 9. April 2012 um 3:15 von jens

    Vorschlag zur Button-Lösung
    Ich schlage vor, dass der Button den kompletten neuen Gesetzestext, die Widerrufsbelehrung, die Preisangabenverordnung, die Batterieverordnung, die Verordnung über die Abfallentsorgung, alle Artikelbeschreibungen, einschliesslich Menge und Preis mit MwSt, den genauen Lieferzeitpunkt in der Form "Jahr, Tag, Minute, Sekunde", sowie sämtliche weltweit möglichen Lieferkosten enthält, damit der in Deutschland so weit verbreitete unwissende Kunde, dann alle rechtlich relevanten Informationen hat und bei der Bestellung …. äähhh sorry…. dem "kostenpflichtigen Kauf" nichts mehr schief gehen kann !

    +++ Ironie Aus +++

    Schöne Gute Nacht (Deutschland?) !!

    ;-)

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