Datenschützer halten Facebooks „Gefällt mir“-Button für rechtswidrig

Er soll wie die Fanpages gegen Datenschutzgesetze verstoßen, weil Facebook die gesammelten Daten für eine "umfassende Profilbildung" nutzt. Websitebetreiber müssen ihn von ihren Seiten entfernen. Sonst drohen ihnen Geldbußen.

ULD Logo (Bild: ULD)

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) will gegen die Reichweitenanalyse von Facebook vorgehen. Sie fordert alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, sogenannte Fanpages in dem Social Network und Plug-ins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Sites zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse (PDF) sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein verstoßen, teilte das ULD mit.

Zur Reichweitenanalyse sammelt Facebook Verkehrs- und Inhaltsdaten von Anwendern, die seine Dienste nutzen. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plug-in verwendet hat, muss dem ULD zufolge davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Facebook nehme eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vor, womit es gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstoße.

Die Datenschützer bemängeln vor allem, dass keine hinreichende Information der betroffenen Nutzer erfolge. Diesen werde kein Wahlrecht zugestanden. Zudem genügten die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des Sozialen Netzes nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.

Umstritten: der "Like"-Button von Facebook (Screenshot: ZDNet)
Umstritten: Facebooks „Gefällt mir“-Button (Screenshot: ZDNet)

Das ULD erwartet daher von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergabe an Facebook in die USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, will das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen Unterlassungsverfügungen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

„Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind“, sagt Thilo Weichert, Leiter des ULD. „Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Milliarden Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können.“

Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei Wilde Beuger Solmecke besteht nicht nur für Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein dringender Handlungsbedarf. Wer Facebooks „Gefällt mir“-Button weiter nutzen wolle, müsse ihn auch technisch rechtswirksam einbinden. „Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit wohl so aus, dass der ‚Gefällt mir‘-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite erscheint. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen“, erklärt Solmecke. Eine solche technische Einbindung führe dazu, dass die Nutzerdaten nicht per se an Facebook übertragen würden. Vielmehr aktiviere der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. „Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht.“ Eine solche Lösung nutzt etwa der Radiosender SWR3.

In Kooperation mit anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden will das ULD weitergehende datenschutzrechtliche Analysen von Facebook-Anwendungen vornehmen. Internetnutzern rät es, nicht auf Social-Plug-ins wie den „Gefällt mir“-Button zu klicken und kein Facebook-Konto anzulegen, wenn sie eine umfassende Profilbildung durch das Unternehmen vermeiden möchten.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, Facebook, Internet, Networking, Privacy, Soziale Netze

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4 Kommentare zu Datenschützer halten Facebooks „Gefällt mir“-Button für rechtswidrig

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  • Am 19. August 2011 um 13:29 von Sebastian Jänicke

    Artikel schreiben und direkt drüber und drunter steht…
    …der eben dort diskutierte Knopf. ;-)

  • Am 19. August 2011 um 15:37 von Frank

    auch ohne Klick äug den Button
    Auch wenn man nicht auf den Button klickt, wird man getrackt und sobald man angemeldet ist, werden die Daten auch einem Profil und nicht nur einer Datenbank-ID zu geordnet.

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