Verkaufsverbot gegen Samsungs Galaxy Tab 10.1 teilweise aufgehoben

Es gilt ab sofort nur noch in Deutschland. Das Gericht erklärt sich in Bezug auf andere europäische Staaten für nicht zuständig. Die Entscheidung gilt mindestens bis zum nächsten Verhandlungstermin am 25. August.

Das Landgericht Düsseldorf hat das in der vergangenen Woche gegen Samsungs Android-Tablet Galaxy Tab 10.1 verhängte Verkaufsverbot fast vollständig aufgehoben. Wie Webwereld unter Berufung auf den Gerichtssprecher Peter Schütz mitteilt, gilt es nur noch in Deutschland, aber nicht mehr im Rest Europas.

Grund für die Kehrtwende ist, dass das Gericht seine Zuständigkeit auf Deutschland beschränkt. Die Entscheidung gilt nun mindestens bis zum nächsten Verhandlungstermin, den das Gericht für den 25. August angesetzt hat. Dann sollen beide Streitparteien ihre Positionen in einer mündlichen Anhörung vor der Zivilkammer 14c des Landgerichts erläutern.

Nach Ansicht des Patentexperten Florian Müller stehen die Chancen sehr gut, dass das Gericht am 25. August die einstweilige Verfügung gegen Samsung zumindest in Teilen zurücknehmen wird. „Das ist eine unangenehme Situation für Apple“, schreibt er in seinem Blog „FOSS Patents“. „Sollte das Gericht wirklich feststellen, dass es keine Rechtsgewalt über ein koreanisches Unternehmen besitzt, würde das den Eindruck verstärken, dass Apples Geschmacksmusterklage, auch wenn sie bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar ist, in einigen Bereichen über das Ziel hinausschießt.“

Am Montag von Webwereld erhobene Vorwürfe, wonach Apple seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung mit manipulierten Beweisfotos gestützt haben soll, hatten anscheinend keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts. Medienberichten zufolge nahm der Richter Samsungs Galaxy Tab selbst in Augenschein.

Der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung zieht sich schon Monate hin. Das Unternehmen aus Cupertino wirft dem koreanischen Elektronikkonzern Schutzrechtverletzungen und unfairen Wettbewerb vor. Er soll für seine Mobiltelefone und Tablets der Produktreihe Galaxy sowie weitere Mobiltelefone die Benutzeroberfläche und andere Designelemente von Apples iPhone und iPad kopiert haben. In Apples Klageschrift (Az. 14c O 194/11) heißt es dazu: „Anstatt selbst einen eigenen Stil zu entwickeln, hat der Antragsgegner den innovativen Stil des iPad für seinen neuen Tablet-Computer kopiert. Damit nutzt er den guten Ruf des iPad aus, bei dem es sich um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus handelt.“

Themenseiten: Android, Apple, Business, Gerichtsurteil, Mobile, Patente, Samsung, Tablet

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