Apple wegen schnellem Startvorgang von Mac OS X verklagt

Angeblich verletzt die Technik zum zügigen Booten des Betriebssystems ein Patent von Operating Systems Solution. Das Unternehmen klagt auf Unterlassung sowie Schadenersatz. Das Patent wurde 2002 ursprünglich auf LG ausgestellt.

Patente

Eine Firma namens Operating Systems Solutions hat vor einem US-Bezirksgericht in Florida Klage gegen Apple eingereicht. Angeblich verletzt die für den schnellen Startvorgang des Desktop-Betriebssystems Mac OS X eingesetzte Technik sein geistiges Eigentum. Der Blog Patently Apple hat als erstes auf die Klage aufmerksam gemacht.

Das Patent beschreibt „eine Methode, ein Computersystem schnell zu booten, indem man a) einen Power-On-Selftest (POST) des BIOS durchführt, wenn das System gestartet oder wieder in Betrieb genommen wird; b) überprüft, ob es Bootkonfigurationsinformationen aus einem vorangegangenen Bootvorgang gibt; c) die Bootkonfigurationsinformationen aus dem POST speichert, bevor die grafische Benutzeroberfläche gestartet wird; und d) die grafische Benutzeroberfläche startet“.

Operating Systems Solutions nennt in seiner Klage keine spezifische Version von Mac OS X. Es gehe um Computersysteme, „einschließlich, aber nicht ausschließlich des Macbook Pro, die Mac OS X als Betriebssystem nutzen“. Noch ist auch unklar, was die Firma überhaupt macht. Eine Website ist ebensowenig auffindbar wie Kontaktinformationen. Eine Anfrage an den Anwalt des Unternehmens seitens ZDNet blieb unbeantwortet.

Wie Patently Apple festhält, ist Operating Systems Solutions nicht seit jeher in Besitz des besagten Patents. Es wurde 2002 auf LG ausgestellt. Wie Operating Systems Solutions jedoch in seiner Klage ausführt, wurde das Patent 2008 erneut ausgegeben, weshalb das Unternehmen „alle Rechte“ daran hält. LG scheint nicht in die Klage involviert zu sein; die Koreaner waren ebenfalls zu keiner Stellungnahme bereit.

Dem eingereichten Schriftsatz zufolge klagt Operating Systems Solutions sowohl auf Unterlassung als auch auf Schadenersatz sowie die sofortige „Zerstörung aller verbliebenen Anzeigen, Wurfsendungen, Brochüren oder anderer Werbematerialien, der Website sowie anderes Material über die rechtsverletzende Methode“. Apple wollte die Situation auf Anfrage von ZDNet nicht kommentieren.

Themenseiten: Apple, Betriebssystem, Business, Gerichtsurteil, Urheberrecht, macOS

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