Kleiner Sieg für Google in Kartellprozess

Ein US-Berufungsgericht weist eine Kartellklage von TradeComet ab. Grund dafür ist ein falscher Gerichtsstand. Das Unternehmen kann nun seine Klage erneut in Kalifornien einreichen oder den Obersten Gerichtshof anrufen.

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Google hat im Streit um seine Geschäftspraktiken, die auch Regulierungsbehörden in Europa und den USA beschäftigen, einen Teilerfolg erzielt. Ein Berufungsgericht im Bezirk New York wies eine von TradeComet eingereichte Kartellklage ab. Grund dafür ist ein falscher Gerichtsstand.

Schon im März 2010 hatte ein Bezirksgericht in New York Google Recht gegeben. Demnach hätte TradeComet an Googles Firmensitz in Kalifornien und nicht in New York klagen müssen.

Unklar ist, welche weiteren Schritte TradeComet nun einleiten wird. Die Entscheidung des Gerichts beziehe sich lediglich auf Verfahrensfehler, nicht aber auf den Inhalt der Klage, heißt es in einer vom Wall Street Journal zitierten E-Mail des Unternehmens. TradeComet könnte seine Klage nun erneut in Kalifornien einreichen oder den Obersten Gerichtshof der USA anrufen.

Das WSJ weist auch darauf hin, dass TradeComets Anwalt Charles Rule ist, ein langjähriger externer Anwalt Microsofts in Patentfragen. Rule vertritt demnach auch myTriggers, das nach der Abweisung der TradeComet-Klage derzeit die einzig verbliebene Kartellklage eines US-Unternehmens gegen Google führt. Eine mögliche Verbindung zu den beiden Verfahren hat Microsoft stets bestritten.

Im März hatte sich Microsoft aber offen gegen Google gewandt. In einer Kartellbeschwerde bei der Europäischen Kommission wirft der Softwarekonzern dem Suchmaschinenriesen wettbewerbsfeindliches Verhalten auf dem Such- und Anzeigenmarkt sowie bei Smartphone-Software vor. Microsoft unterstützt damit ein seit November 2010 laufendes Kartellverfahren der EU.

Themenseiten: Business, Gerichtsurteil, Google, Microsoft, Politik, Suchmaschine

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