Apple unterliegt Amazon im Streit um Markennamen „App Store“

Ein US-Gericht weist Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Händler ab. Es bemängelt Apples Beweisführung. Richterin Phyllis Hamilton stützt aber auch nicht Amazons Behauptung, "App Store" sei ein allgemeiner Begriff.

Apple ist mit dem Versuch gescheitert, Amazon die Nutzung des Begriffs „Appstore“ per einstweiliger Verfügung zu verbieten. Nach Ansicht von Richterin Phyllis Hamilton hat das Unternehmen keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt, dass Kunden die konkurrierenden Marken „Apple App Store“ und „Amazon Appstore for Android“ verwechseln könnten. Sie schloss sich aber auch nicht Amazons Aussage an, „App Store“ sei ein allgemeiner Begriff.

„Erstens hat Apple nicht begründet, dass die Marke ‚App Store‘ bedeutend ist, im Sinne von ‚herausragend‘ und ‚renommiert'“, heißt es in der 18-seitigen Urteilsbegründung. „Die Beweisaufnahme hat gezeigt, dass Apple viel Geld für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben und eine große Anzahl Apps über seinen App Store verteilt beziehungsweise verkauft hat. Allerdings gibt es auch Beweise dafür, dass der Begriff ‚App Store‘ ebenfalls von anderen Firmen benutzt wird, um ein Portal für den Kauf von Softwareanwendungen für Mobilgeräte zu beschreiben.“

Ein Apple-Sprecher stand für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung.

Begonnen hatte der Rechtsstreit im März, nach dem Launch von Amazons Online-Marktplatz für Android-Anwendungen. Damals erklärte Apple: „Wir haben Amazon gebeten, den Namen App Store nicht zu kopieren, da er Verbraucher verwirren und irreführen wird.“ Amazon reagierte darauf mit einer Gegenklage und forderte das Gericht auf, die Klage abzuweisen, da der Begriff zu allgemein sei, um geschützt zu werden. Apple konterte im Mai mit einer weiteren Klage und bestritt, dass der Begriff generisch und der Dienst „Amazon Appstore für Android“ überhaupt ein „App Store“ sei.

Bisher gehören Apple die Markenrechte an „App Store“ noch nicht. Eine Entscheidung des US-Patentamts zu dem 2008 eingereichten Antrag steht noch aus. Den muss Apple auch gegen Microsoft verteidigen. Microsoft behauptet ebenfalls, der Begriff sei eine allgemeine Bezeichnung. Ein Markenschutz würde Konkurrenten behindern, da sie ihr Angebot nicht mehr mit diesem Begriff beschreiben könnten. In Europa versucht Microsoft inzwischen, seine Position zusammen mit Nokia, HTC und Sony Ericsson durchzusetzen.

Apple und Microsoft beschäftigen zudem Sprachexperten und Forscher, die Wörterbücher und Presseberichte heranziehen. Sie sollen belegen, dass der Begriff ‚App Store‘ Apple beziehungsweise niemandem gehört.

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