Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Werbepartner von Kino.to

Es wäre das erste Mal, dass Werber belangt würden. Dem Betreiber des Streaming-Verzeichnisses drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft geht von umfangreicher Steuerhinterziehung und Geldwäsche aus.

Urheberrecht illegale Kopien

Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft plant, gegen die Werbepartner des Streaming-Verzeichnisses Kino.to vorzugehen. Das sagte Wolfgang Klein, Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft, gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus.

Betreiber Dirk B. drohen demnach bis zu 15 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft geht von umfangreicher Steuerhinterziehung aus und ermittelt auch wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen ihn. „Da droht eine empfindliche Freiheitsstrafe“, erklärte Klein.

Laut Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), wäre es das erste Mal, dass Unternehmen, die auf einer illegalen Site werben, strafrechtlich belangt würden. Nach Berechnungen der GVU haben die Betreiber von kino.to in den vergangenen zwölf Monaten rund 14,6 Millionen Euro mit Werbung eingenommen – und freilich nicht versteuert.

Die Kriminalpolizei hatte Kino.to Anfang Juni geschlossen. Eine Woche später wurde das Sächsische Innenministerium abgemahnt, weil beim Sperrhinweis auf kino.to das Impressum fehlt. Die Beamten hätten damit gegen das Telemediengesetz verstoßen, argumentieren die Betreiber des Kulturmagazins Cineastentreff.de, die die Abmahnung veranlassten.

Für die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung und Beseitigung der Rechtswidrigkeit hatte die Polizei bis zum 22. Juni Zeit. Ein Impressum fehlt auf kino.to aber nach wie vor.

Noch fehlt ein Impressum auf kino.to (Screenshot: ZDNet).
Nach wie vor fehlt ein Impressum auf kino.to (Screenshot: ZDNet).

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