Patentstreit: Teilerfolg für Kodak gegen Apple und RIM

Ein Richter der ITC muss bestimmte Formulierungen in den Kodak-Patenten neu bewerten. Die Behörde bestätigt zudem die Durchsetzbarkeit der eingeklagten Schutzrechte. Ihr abschließendes Urteil hat sie auf Ende August verschoben.

Die US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission (ITC) hat im Patentstreit zwischen Kodak und Apple sowie Research In Motion in einigen Punkten zugunsten des Kameraherstellers entschieden. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob Apple und RIM Kodaks Digitalkamerapatente verletzen, verschob die Behörde auf Ende August.

Ein Gremium der Behörde wies den zuständigen Richter an, einige Formulierungen in den Patenten neu zu bewerten. Bei anderen kam es zu dem Schluss, dass RIMs Mobiltelefone und auch bestimmte Geräte von Apple sie verletzen. Unter anderem geht es um die Begriffe „Motion Processor“, „Still Processor“ und „Initiating Capture“. Darüber hinaus bestätigte die Kommission, dass Kodaks Patente grundsätzlich durchsetzbar seien.

„Wir sind erfreut, dass die Kommission entschieden hat, die ursprüngliche Empfehlung des Richters zu ändern“, wird Laura G. Quatela, Chief Intellectual Property Officer und Senior Vice President bei Kodak, in einer Pressemitteilung zitiert. „Wie wir schon von Anfang an gesagt haben, sind wir weiterhin sehr zuversichtlich, dass dieser Fall zu unseren Gunsten abgeschlossen werden wird.“

Kodak wirft Apple und RIM vor, unerlaubt seine Technologien im iPhone und in Blackberry-Smartphones zu verwenden. Die Patente beschreiben eine Vorschau von Bildern sowie eine Möglichkeit, Fotos mit unterschiedlichen Auflösungen zu verarbeiten.

Im Januar dieses Jahres hatte ein Richter der ITC geurteilt, dass die Smartphones Kodaks Schutzrechte nicht verletzen. Im März verwarf ein sechsköpfiges Gremium diese Entscheidung und kündigte an, die Beschwerde gegen Apple und RIM zu untersuchen.

Die ITC befasst sich derzeit auch mit einer von Apple vorgebrachten Beschwerde, wonach Kodak die Apple-Patente 6.031.964 sowie RE38.911 verletzt. Sie beschreiben eine einheitliche Speicherarchitektur für Kameras und eine modulare Bildverarbeitung mit veränderbaren Parametereinstellungen.

Im Mai hatte ein Richter der ITC entschieden, dass Kodak nicht gegen die beiden Patente verstößt. Eine abschließende Entscheidung soll am 19. September gefällt werden.

Themenseiten: Apple, Business, Handy, Kodak, Mobile, RIM, Research In Motion, Smartphone, Urheberrecht

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