US-Verlag verklagt Apple wegen Markennamen „iBook“

J. T. Colby besitzt die Rechte angeblich seit 2007. Sie stammen aus dem Nachlass des Autors Byron Preiss. Der Verlag fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe und will Apple die Nutzung des Begriffs "iBooks" untersagen.

Der New Yorker Verlag J. T. Colby klagt bei einem Bezirksgericht gegen Apple. Das Unternehmen aus Cupertino soll mit der Verwendung des Begriffs „iBook“ die Markenrechte des Verlags verletzen.

Der Klage zufolge hat Colby die Rechte an dem Warenzeichen „iBooks“ 2006 und 2007 zusammen mit anderen Vermögenswerten des Autors Byron Preiss gekauft. Preiss hatte ab 1999 mehr als 1000 Bücher unter Marke „iBooks“ veröffentlicht. Colby räumt ein, dass Apple das Warenzeichen „iBook“ in Bezug auf zwischen 1999 und 2006 verkaufte Macs benutzt hat. Aber erst seit 2010 verwende das Unternehmen den Begriff auch für elektronische Bücher und deren Vertrieb.

Der Verlag befürchtet, dass die Nutzung der Marke ‚iBooks‘ durch Apple als Bezeichnung für eine elektronische Bibliothek, auf die per iPhone und iPad zugegriffen werden kann, das Warenzeichen wertlos macht. Colby will Apple die Verwendung des Begriffs untersagen lassen und fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe.

Eine Suche beim für Markenrechte zuständigen US-Patentamt liefert einen Eintrag für „iBook“, der sich auf Science-Fiction-Literatur bezieht und seit 2003 ungültig ist. Ein weiteres Suchergebnis zeigt, dass Apple die Marke „iBook“ 2010 beantragt hat. Sie beschreibt „Software zum Lesen elektronischer Publikationen auf digitalen elektronischen Geräten.“

Preiss war Autor und Verleger von Comic-Romanen und Science Fiction. Er starb im Juli 2005 bei einem Autounfall. In einem Nachruf der New York Times sagte Barbara Marcus, zu dem Zeitpunkt Executive Vice President des Verlags Scholastic, Preiss sei einer der ersten Verleger gewesen, der sich auf elektronische Bücher spezialisiert habe.

Eine weitere Markenrechtsklage hat Anfang der Woche das US-Unternehmen iCloud Communications gegen Apple eingereicht. Apple soll mit dem für seinen Onlinespeicher gewählten Namen „iCloud“ die Markenrechte des VoIP-Anbieters verletzen und Verbraucher in die Irre führen.

Themenseiten: Apple, Business, E-Books, Urheberrecht

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