Apple ändert umstrittene Regeln für In-App-Abonnements

Anbieter von Zeitschriften oder Musik müssen keine internen Abos mehr anbieten. Die Abwicklung kann komplett extern erfolgen, obwohl Apple dann nicht mehr 30 Prozent kassiert. Einen Link auf Verkaufsstellen verbietet Apple jedoch.

Apple iPad

Apple hat seine Regeln zu In-App-Abonnements stillschweigend geändert, wie MacRumors als erster Blog bemerkt hat. Jetzt heißt es dort: „Apps können zugelassene Inhalte (insbesondere Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Audiodateien, Musik und Videos) abspielen oder darstellen, die außerhalb der App erworben wurden, solange es innerhalb der App keinen Button oder Link für einen externen Kauf gibt.“

Diese Regel ist eine radikale Wende gegenüber den bisherigen – und sehr umstrittenen – Regeln. Zuvor mussten die Anbieter von Apps innerhalb der App mindestens ebenso attraktive Angebote machen wie außerhalb. Apple wollte dadurch seine Umsätze absichern – an In-App-Verkäufen verdient Apple 30 Prozent, an extern abgeschlossenen Abos nichts.

Nach den neuen Regeln müssen etwa Zeitschriften in ihren Apps überhaupt keine Verkäufe mehr anbieten, sie können sich auf ihre eigene Website beschränken – auch wenn sie diese nicht in der Anwendung verlinken dürfen.

Apple hatte die App-Store-Abos Mitte Februar eingeführt. Schnell regte sich Protest. Der Musikdienst Rhapsody fragte sich beispielsweise öffentlich, wie er sein Geschäftsmodell halten könne, wenn er statt 2,5 Prozent vom Umsatz an Kreditkartengebühren 30 Prozent an Apple als Plattformanbieter abführen müsse.

Gerade erst letzte Woche hatte die Financial Times beschlossen, aufgrund von Apples Richtlinien keine Abos über iOS anzubieten, sondern stattdessen auf eine Webanwendung zu setzen. Angeblich befasste auch das US-Justizministerium sich mit Apples Politik.

Apple besteht aber weiter darauf, Apps mit einem Link auf eine externe Verkaufsquelle abzulehnen. Das hieße letztlich, dass Zeitschriften und Musikdienste nicht mehr auf ihre eigene Website verweisen dürften. Wie streng Apple diese Regel wirklich forciert, bleibt aber abzuwarten. Der Leidtragende wäre am Ende der Kunde, der womöglich nicht mehr weiß, wie und wo er sein Abo verlängern – oder kündigen – kann.

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