Twitter gibt auf Gerichtsbeschluss Nutzeridentität preis

Der Stadtrat einer britischen Gemeinde stellte einen entsprechenden Antrag bei einem Gericht in Kalifornien. Ein Ratsmitglied soll beleidigende Aussagen auf Twitter veröffentlicht haben. Der Beschuldigte weist die Vorwürfe zurück.

Ein kalifornisches Gericht hat Twitter auf Antrag des Rats der nordenglischen Stadt South Tyneside angewiesen, die Identität eines seiner Nutzer preiszugeben. Wie The Guardian berichtet, soll die Person kritische Anmerkungen über den Stadtrat per Twitter verbreitet haben. Unter anderem händigte Twitter den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Nutzers aus.

In Twitters Datenschutzbestimmungen heißt es dazu: „Wir werden möglicherweise ihre Daten offenlegen, wenn das notwendig ist, um Gesetzen, Bestimmungen oder rechtlichen Anordnungen zu entsprechen, die Sicherheit anderer Personen zu schützen oder gegen Betrug vorzugehen.“ Andere Gründe seien technische Probleme oder der Schutz von Twitters Rechten oder Eigentum.

Dem Bericht zufolge hat Ahmed Khan, ein Mitglied des Stadtrats, die beleidigenden Äußerungen auf Twitter veröffentlicht. Gegenüber The Guardian räumte er ein, Twitter habe ihn kontaktiert und die Offenlegung seiner Daten angekündigt. „Ich wurde nie darüber informiert, dass sie ein Gericht in Kalifornien anrufen“, so Khan. „Ich hatte nur 14 Tage Zeit, mich zu verteidigen. Ich sollte 6000 Meilen fliegen und einen Anwalt engagieren – alles auf meine Kosten.“

Khan bestreitet, der Autor der fraglichen Twitter-Nachrichten zu sein. „Das ist wie in 1984. Wenn ein Stadtrat solche Schritte gegen eines seiner Mitglieder einleiten kann, nur weil sie nicht gutheißen, was er gesagt hat, welche Hoffnung gibt es dann noch für die Redefreiheit und die Privatsphäre?“

In den USA versucht derzeit das US-Justizministerium, Twitter-Nutzerdaten von Wikileaks-Unterstützern zu erhalten. Im einem im April eingereichten Schriftsatz hatten die Staatsanwälte ihren Antrag auf Offenlegung als „routinemäßig“ bezeichnet. Vorwürfe der Betroffenen, wonach der Zugriff auf die Daten die Meinungsfreiheit oder das Recht auf Privatsphäre verletze, wies das Ministerium als „absurd“ zurück.

Zuletzt hatte der britische Fußballprofi Ryan Giggs mit Klagen gegen mehrere Tausend Twitter-Nutzer gedroht. Der Spieler von Manchester United wollte dadurch verhindern, dass Details über seine außereheliche Affäre verbreitet werden. Zuvor hatte er bei einem britischen Gericht eine sogenannte „Super Injunction“ erwirkt, die es auch der britischen Presse verbietet, im Zusammenhang mit der Affäre seinen Namen zu nennen. Unklar ist, ob Giggs nun ebenfalls ein US-Gericht anrufen wird.

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