IT-Recht für App-Entwickler: Rechte und Pflichten

Software-Verträge für die Entwicklung von Apps sind – wie bereits erwähnt – Werkverträge. Werkverträge haben eine wichtige Besonderheit: Anders als zum Beispiel Kauf- oder Mietverträge müssen die Leistungen bei Werkverträgen abgenommen werden. Das ist durch Paragraf 640 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nimmt der Kunde die App nicht ab, hat der Entwickler keinen Anspruch auf Vergütung (Paragraf 641 BGB). Es ist daher also sehr wichtig, eine entsprechende Abnahmepassage in den Vertrag aufzunehmen.

Bereits nach dem Gesetz darf der Kunde wegen unwesentlicher Mängel die Abnahme nicht verweigern. Dreh- und Angelpunkt ist hierbei jedoch die Frage, wann ein Mangel unwesentlich ist und wann nicht. Insofern ist es mehr als ratsam, noch einmal vertraglich festzulegen, was unwesentliche Mängel sind und was nicht. Je konkreter der Vertrag diesbezüglich ausgestaltet ist, desto besser für alle Beteiligten.

Bei längerfristigen und komplexen Softwareanwendungen vereinbaren die Parteien in aller Regel bestimmte Zwischenpunkte (sogenannte Meilensteine oder „Milestones“ genannt), an denen eine Teilabnahme erfolgt. Erreicht das Projekt diesen Meilenstein, nimmt der Kunde die bislang erbrachten Leistungen verbindlich ab. Er kann dann später hinsichtlich dieser Teilleistungen seine Abnahme nicht mehr verweigern.

Vergütung

Im App-Entwicklungsvertrag sollte klar zwischen Vergütung und dem Aufwendungsersatz unterschieden werden. Der Aufwendungsersatz betrifft die Kosten, die dem Entwickler zum Beispiel durch Reisen, Übernachtungen oder den Einkauf von Text oder Bildern entstehen. Wird hierzu nämlich nichts vereinbart, kann es schnell sein, dass der Kunde davon ausgeht, dass mit der Zahlung der Vergütung auch sämtliche Aufwendungen abgegolten sind.

Achten Sie insbesondere darauf, dass Sie die Aufwendungen so präzise wie möglich formulieren, zum Beispiel bei Reisen (1. oder 2. Klasse) oder bei Hotels (mindestens 150 Euro netto pro Übernachtung). Berücksichtigen Sie alle Kosten, die Ihnen entstehen können und halten Sie diese schriftlich fest. Sollten sich nach Vertragsschluss weitere Aufwendungen ergeben, empfiehlt sich eine kurze, schriftliche Vertragsergänzung.

Klar und deutlich herausgestellt werden sollte auch, welche Vergütung der Höhe nach für die App-Entwicklung anfällt: Ob es sich zum Beispiel um einen Festpreis handelt oder ob nach Stunden abgerechnet wird sowie ob es einen unteren Mindestpreis oder einen oberen Maximalpreis gibt.

Auch wenn es banal klingt, sollte im Angebot ausdrücklich stehen, dass es sich um Nettopreise handelt. Das sollte zwischen Unternehmern eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, führt aber nicht selten zum ersten, eigentlich unnötigen Streit zwischen den Parteien.

Ein weiterer neuralgischer Punkt ist der Zeitpunkt der Bezahlung. Die Entwicklung von Apps ist häufig sehr kostenintensiv, insofern ist es im Markt üblich, dass der Kunde einen Teil der Gesamtsumme bereits mit Vertragsschluss an den Entwickler überweist. In der Praxis haben sich zwei Möglichkeiten bewährt:

  1. Möglichkeit: 50 Prozent bei Vertragsunterzeichnung, 50 Prozent bei Abnahme der App.
  2. Möglichkeit: 1/3 bei Vertragsunterzeichnung, 1/3 bei Erreichen bestimmter wichtiger Milestones und 1/3 bei Abnahme der App.

Welche der beiden Varianten gewählt wird, sollte stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig sein: Vergraulen den Kunden die Aufforderung einer 50 Prozent Anzahlung möglicherweise bereits? Wie hoch ist der absolute Betrag?

Was Sie auf keinen Fall machen sollten ist, dass die gesamte Vergütung erst bei Abnahme fällig wird. Das ist zwar für den Kunden wunderschön und wird auch häufig vom Auftraggeber so verlangt. Darauf sollten Sie sich aber keinesfalls einlassen. Die Gefahr ist einfach zu groß, dass der Kunde später willkürlich ein „Haar in der Suppe“ findet und die Zahlung der Gesamtvergütung verweigert, weil er so den Preis zu drücken versucht. Dieses „Erpressungspotenzial“ besteht natürlich auch bei Teilzahlungen, fällt aber wesentlich weniger ins Gewicht, da der Betrag deutlich geringer ist.

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Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu IT-Recht für App-Entwickler: Rechte und Pflichten

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  • Am 28. Mai 2011 um 4:35 von ToGu

    Was ist bei kostenlos angebotenen Apps?
    Habe einen Freund der gerade eine App in privater Arbeit und aus Lust am proggen entwickelt hat und kostenlos anbietet. Inwiefern gilt das alles in einer solchen Situation? (Haftung z.B.)

  • Am 5. Dezember 2013 um 14:18 von Johan Schmit

    Ist ja alles schön und gut, aber wenn Mann nur eine Idee und keine Lust hat sich mit IT-Recht zu befassen (vorausgesetzt er hat auch ein ordentliches Budget) – kann man sich das ganze auch einfach und sich auf Seiten wie http://www.app-inventor.de ein professionelles Team holen, die da schon alles beachten.

  • Am 6. Dezember 2014 um 22:15 von hellena

    Ich habe einen Programmierern den Auftrag gegeben meine Idee zu entwickeln..Habe bereits die Hälfte meines Budgets bezahlt und die andere Hälfte wird erst bezahlt nachdem er meine App komplett fertig programmiert hat..Doch nun erpresst er mich,dass wenn ich ihm nicht die gewünschte Prozentanzahl von meiner Idee gebe (welches nicht geplant war) , er meine App nicht zuende programmieren wird und zudem das Geld was ich bezahlt habe auch nicht zurück geben wird..Ich habe davor einen groben Vertrag vib ihm bekommen,welche er unterschrieben hat…Im Vertrag steht nicht viel außer dass es sich um meine App handelt und er diese abgenommen hat..Nun meine Frage : Ist gesetzlich ein Informatiker nicht verpflichtet einen Auftrag den er annimmt auch zuende zuprogrammieren? Also darf er mich so erpressen? Habe ich eine Chance wenn ich ihn verklage? Würde vor Gericht als beweismaterial auch unser Verlauf zählen,worin er eindeutig mich erpresst? Ich hoffe ihr könnt mir weitee helfen..

  • Am 2. Dezember 2017 um 9:02 von Thomas Walther

    Hallo, vor vier Jahren habe ich für relativ viel Geld im AppStore eine App (inhaltlich eine Art Lexikon) käuflich erworben. Auf dem Server des Entwicklers ist eine große Datenmenge (Bilder u.ä.) hinterlegt, die beim entsprechenden Artikel auf mein iPad online angezeigt und mir zur Verfügung gestellt wird. Ebenso sind auf meinem Benutzerkonto von mir erstellte Anmerkungen auf dem Server hinterlegt und werden zuwischen meinen Endgeräten synchronisiert. Vor Kurzem hat der Entwickler den Server abgeschaltet mit dem Hinweis, er habe für den weiteren Betrieb kein Budget mehr. Eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung der App war nicht vereinbart.
    Ist das seitens des Entwicklers rechtens? Welche Rechte stehen mir als Nutzer zu? Vielen Dank für die Antwort.

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