EU-Kommission legt am 22. Juni Gebührengrenzen für Datenroaming fest

Ab Juli 2012 werden voraussichtlich maximal 90 Cent je MByte fällig. Dieser Wert soll 2014 auf 50 Cent sinken. Auch eine Regelung für die Nutzung ausländischer Netze ist im Vorschlag der Kommission enthalten.

EU-Kommission Europäische Union

Es ist ein Vorschlag der EU-Kommission durchgesickert, wonach Datenroaming ab 1. Juli 2012 deutlich günstiger wird. Er kombiniert gedeckelte Preise mit tieferen, strukturellen Veränderungen, die Nutzern einen größeren Spielraum geben, zwischen den Datenpaketen verschiedener Anbieter zu wählen. Am 22. Juni soll das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Ab Sommer 2012 könnten netto maximal 90 Cent je MByte fällig werden, wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet. 2013 soll der Preis auf 70 und 2014 auf 50 Cent sinken. Aktuell zahlen Nutzer der EU zufolge im Durchschnitt 2,50 Euro pro MByte.

Die aktuelle Regelung besagt, dass Mobilfunkanbieter untereinander maximal 80 Cent pro MByte verlangen können. Diese Grenze soll zum 1. Juli ebenfalls auf 50 Cent sinken. Wie viel ein Provider von seinen Kunden fordern kann, ist derzeit aber nicht geregelt.

Laut einer mit der Situation vertrauten Quelle sieht der Vorschlag der Kommission auch vor, dass der Höchstbetrag für Sprach- und Textnachrichten weiter gesenkt wird. Ziel ist es, einen Wettbewerb zu initiieren, wo es im Moment keinen gibt. Telekommunikationskommissarin Neelie Kroes hatte wiederholt betont, dass die Diskrepanz zwischen Gebühren für Roaming und Inlandsgespräche bis 2015 aufgehoben werden solle.

Eine zweite strukturelle Maßnahme würde Provider dazu zwingen, Betreibern virtueller Netzwerke (MVNO) aus anderen Mitgliedsstaaten Zugriff auf ihre Netze zu gewähren, und zwar zu fairen und angemessenen Konditionen. Das würde bedeuten, dass etwa ein britischer virtueller Provider wie Tesco Mobile in Deutschland die Netze der Deutschen Telekom zu gedeckelten Preisen nutzen könnte.

Anfang Juni 2010 hatte der Europäische Gerichtshof die bestehende Regelung – die sogenannte Roamingverordnung – in ihrer jetzigen Form für rechtens erklärt. Eine Obergrenze für Telefon-Entgelte innerhalb der EU ist demnach erforderlich. Die Regelung ist seit Juli vergangenen Jahres in Kraft und läuft am 30. Juni 2012 aus.

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